König & Cie. Suezmax-Tanker Flottenfonds II: Drittes Jahr in Folge keine Ausschüttungen

König & Cie. Suezmax-Tanker Flottenfonds II: Drittes Jahr in Folge keine Ausschüttungen
08.11.2012348 Mal gelesen
Welche Rechte und Ansprüche können die Anleger des Schiffsfonds König & Cie. Suezmax-Tanker Flottenfonds II geltend machen?

Die Hälfte der vier Tanker des  Schiffsfonds König & Cie. Suezmax-Tanker Flottenfonds II musste sich im Jahr 2011 mit geringen Charterraten begnügen. Die Tanker MT Cape Bari und MT Cape Brindisi bestätigten damit den 2011 in der Suezmax-Tanker-Sparte herrschenden Trend zu einbrechenden Charterraten. Da die erzielten Einnahmen aufgrund des Vorrangs von Bankauflagen nicht zu einer Ausschüttung reichten, mussten die Anleger sich das dritte Jahr in Folge im Verzicht üben. Bereits in den Jahren 2009 und 2010 konnten der 2005 aufgelegte König & Cie. Suezmax-Tanker Flottenfonds II keine Ausschüttungen mehr leisten, sodass diese sich weiter von den einstigen Prognosen entfernen.

 

Wie wird es im Jahr 2013 weitergehen?

 

Ob und in welchem Umfang die Schiffe MT Cape Bari, MT Cape Brindisi, MT Cape Bastia und MT Cape Bonny wieder auf die "Erfolgsspur" zurückkehren können, bleibt abzuwarten. Die Prognosen für den Markt der Suezmax-Tanker sind nur verhalten optimistisch. Jene Anleger des König & Cie. Suezmax-Tanker Flottenfonds II, die angesichts des bisher Vorgefallenen sowie wegen der ungewissen weiteren Entwicklung des Schiffsfonds sich mit Ausstiegsgedanken tragen, können von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, ob ihnen aufgrund von Schadensersatzansprüchen ein verlustfreier Ausstieg möglich ist.

 

Schadensersatzansprüche können sich aus falscher Anlageberatung ergeben. Bei einer Überprüfung des Beratungsgesprächs kann ermitteln, ob den Anlegern des König & Cie. Suezmax-Tanker Flottenfonds II entsprechende Ansprüche zustehen und wie gut die Chancen sind, diese erfolgreich durchsetzen zu können. Es ist zu überprüfen, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß ablief. Zunächst müssen die Wünsche des Anlegers von den Beratern erfasst werden. Dies kann zum Beispiel die Sicherheit des investierten Geldes sein oder eine risikobewusste Renditeorientierung. Erst dann kann von den Beratern eine diesen Wünschen entsprechende Kapitalanlage ausgewählt werden.

 

In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Schiffsfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen

 

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung König & Cie. Suezmax-Tanker Flottenfonds II als sichere Kapitalanlage empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind marktabhängige Unternehmen, welche aufgrund dessen keine Sicherheit des investierten Geldes bieten können - ein Blick auf die vielen krisengeplagten Schiffsfonds verdeutlich dies. Daneben gibt es noch weitere Risiken, wie zum Beispiel das Verlustrisiko, die Betriebsrisiken oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die (mangelnde) Aufklärung über Provisionen.

 

Da Anlageberatungen nicht in allen Fällen den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beratung gerecht werden, kann die Überprüfung den Weg für Schadensersatzansprüche ebnen. Anleger des Schiffsfonds König & Cie. Suezmax-Tanker Flottenfonds II, die wissen möchten, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen und ihre individuellen Chancen ermitteln lassen. Hierbei müssen Anleger berücksichtigen, dass Ansprüche verjähren können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen

 

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