MPC Holland 71: Wie sicher sind die Ausschüttungen des Immobilienfonds?

MPC Holland 71: Wie sicher sind die Ausschüttungen des Immobilienfonds?
05.11.2012263 Mal gelesen
Die einst blendenden Perspektiven für niederländische Büro- und Gewerbeimmobilien trüben sich zunehmend ein. Für die Anleger des MPC Holland 71 stellt sich die Frage, ob ihre Kapitalanlage dieser Entwicklung trotzen kann oder ob der Fonds das Schicksal vieler Hollandfond teilen könnte.

Die ersten Ausschüttungen nach dem Start des geschlossenen Immobilienfonds MPC Holland 71 gaben keinen Anlass zur Klage, und auch hinsichtlich der Ausschüttungen für das Jahr 2011 steht die Zeichen gut. Dem Fonds MPC Holland 71 gehört eine Büroimmobilie in Delft. Dass ein gutes Debüt allerdings keine Garantie für einen erfolgreichen Gesamtverlauf der Anlage ist, zeigt sich bei etlichen schwächelnden MPC-Hollandfonds, die nicht (mehr) ausschütten können. Wirtschaftsblätter berichten, dass die goldrauschhaften Zeiten des niederländischen Immobilienfonds vorüber sind.

 

Ob und wie sich diese beginnende Krise auf den Immobilienfonds MPC Holland 71 konkret auswirken wird, kann nur abgewartet werden. Die Entwicklung verschiedener Schwesterfonds verdeutlicht jedoch, dass es bei vom Markt abhängigen Unternehmensbeteiligungen keine "Erfolgsgarantie" gibt. Dementsprechend kann es auch keine "garantierten" Ausschüttungen geben - vielmehr besteht bei geschlossenen Immobilienfonds wie bei jedem Unternehmen ein Insolvenzrisiko bzw. Totalverlustrisiko.

 

Umfassende Risikoaufklärung in Anlageberatung?

 

Haben Anleger trotz des guten Starts des MPC Holland 71 Zweifel, ob die Beteiligung an dem Immobilienfonds die "richtige" Wahl war, können sie sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht über ihre rechtlichen Optionen beraten lassen. In vielen Fällen bestehen Chancen auf Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Eine ordnungsgemäße, d. h. anleger- und anlagegerechte Anlageberatung muss in zwei Schritten erfolgen.

 

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, muss diese auf die Wünsche des Anlegers abgestimmt sein. In einem zweiten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären. Der Anleger muss ein umfassendes und realistisches Bild von dem Immobilienfonds erhalten. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt. Anleger des MPC Holland 71, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Geschlossene Immobilienfonds

 

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