Equity Pictures KG IV - Medienfonds und Anleger haben unter vielen Probleme zu leiden: Steuer, Darlehen, …

Equity Pictures KG IV - Medienfonds und Anleger haben unter vielen Probleme zu leiden: Steuer, Darlehen, …
05.11.2012422 Mal gelesen
Den Medienfonds Equity Pictures KG IV und dessen Anlager plagen mehrere Probleme. Anleger, die nicht untätig bleiben möchten, können ihre individuellen Schadensersatzansprüche geltend machen.

Es kriselt bei dem Medienfonds Equity Pictures KG IV an unterschiedlichen Stellen. Das Finanzamt klopfte bei den Anlegern an und meldete Steuernachforderungen. Also ob dies nicht genügen würde, droht nun auch noch durch die Inhaberschuldverschreibungen Ungemach für die Anleger. Ob die von Seiten des Fonds anvisierte Lösung einen erfolgversprechenden Ausweg aus der momentanen Situation bietet, müssen die Anleger des Equity Pictures KG IV selbst entscheiden.

 

Unabhängig von der weiteren Entwicklung des aktuellen Problems Inhaberschuldverschreibung können sich Anleger des Medienfonds Equity Pictures KG IV bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht über Schadensersatzansprüche beraten lassen. Ein möglicher Ansatzpunkt hierfür ist die Anlageberatung. Wurde diese nicht den Anforderungen an eine anleger- und anlagegerechte Beratung gerecht, können Anleger der Equity Pictures Medienfonds Schadenersatz fordern. Grob umrissen müssen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung zunächst die Ziele des Anlegers erforscht werden und in einem zweiten Schritt sollen die Berater Kapitalanlagen, die zu diesen Zielen passen, möglichst umfassend und realistisch darstellen.

 

In der Praxis leiden nicht wenige Anlageberatungsgespräche unter erheblichen Mängeln. Zu den häufigen Fehlern zählt, dass nicht darauf hingewiesen wurde, dass es sich bei den Equity Pictures KG IV um ein Unternehmen mit einem Totalverlustrisiko handelt. Da die Anleger ihre Beteiligung an dem Equity Pictures KG IV teilweise über einen Kredit finanzierten, wiegt das Verlustrisiko umso schwerer, da der Kredit auch weiterhin zu tilgen ist. Auch eine ordnungsgemäße Aufklärung über Provisionen erfolgte nicht immer.

 

Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Anleger des Medienfonds Equity Pictures KG IV.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Medienfonds und Filmfonds

 

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