Prorendita 2: Wie konnte der Lebensversicherungsfonds in die heutige Lage kommen?

Prorendita 2: Wie konnte der Lebensversicherungsfonds in die heutige Lage kommen?
24.10.2012300 Mal gelesen
Die wirtschaftliche Entwicklung der Prorendita-Lebensversicherungsfonds verlief alles andere als einst erhofft. Angesichts der jetzigen Situation des Fonds möchte eine Interessengemeinschaft offene Fragen klären lassen.

Für Anleger, die in Lebensversicherungsfonds investierten, erfüllten sich oftmals nicht die in die Kapitalanlage gesetzten Erwartungen. Auch bei den Fonds Prorendita Britische Leben unterschied sich die tatsächlich von der einst erwarteten Entwicklung erheblich. Auch bei dem Lebensversicherungsfonds Prorendita 2 stellt sich die Frage, ob unter dem Schlussstrich letztendlich ein Plus oder ein Minus stehen wird. Doch warum konnte es überhaupt zu einer solchen Situation kommen?

 

Da die Klärung solch komplexer Themen eine umfangreiche Aufgabe ist, bietet es sich an, dass die Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita 2 sich zusammenschließen. Eine solche Möglichkeit kann eine Interessengemeinschaft sein. Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, gründete daher eine Interessengemeinschaft für die Prorendita Britische Leben-Fonds. Im Rahmen der Interessengemeinschaft sollen die noch offenen Fragen geklärt werden. Da entsprechende Expertengutachten ihren Preis haben, sollen die Kosten durch die Interessengemeinschaft verteilt und somit für den einzelnen Anleger erschwinglicher werden.

 

Ein besonderes Thema, das im Zusammenhang mit Interessengemeinschaften immer wieder von (Anleger)Interesse ist, sind "Sammelklagen". In Deutschland gibt es keine Sammelklagen wie in den Vereinigten Staaten - es gibt aber ein ähnliches Verfahren: Das Kapitalanleger-Musterverfahren, auch Verfahren nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (KapMuG-Verfahren) genannt. In einem KapMuG-Verfahren können Streitigkeiten und Fragen für alle Anleger einer Kapitalanlage verbindlich vor Gericht geklärt werden.

 

Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita 2 können zusätzlich erwägen, ihre Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht auf individuelle Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen. So kann beispielsweise das Anlageberatungsgespräch auf schadensersatzauslösende Fehler untersucht werden. Im Fall einer Falschberatung bestehen gute Chancen der Anleger, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita 2 trennen können und Schadensersatz verlangen können. Allerdings müssen Anleger beachten, dass Schadensersatzansprüche auch von Verjährung bedroht sein können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Prorendita Lebensversicherungsfonds

 

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