Schiffsfonds GHF Global Bulker I - MS Global Hebe in Schieflage: Anleger sollten Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen

Schiffsfonds GHF Global Bulker I - MS Global Hebe in Schieflage: Anleger sollten Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
12.10.2012316 Mal gelesen
Die Reederei MS „Global Hebe" GmbH & Co. KG ist in der Insolvenz. Dies hat schwerwiegende Konsequenzen für die Anleger des Eigenkapitalfonds GHF Global Bulker I - MS Global Hebe. Anlegern droht der Totalverlust ihres investierten Kapitals.

Von diesem Schicksal sind derzeit aber nicht nur die Anleger des GHF Global Bulker I - MS Global Hebe betroffen, sondern zahlreiche Anleger von Schiffsfonds, wie Rechtsanwalt Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, berichtet. Die Seeschifffahrtbranche befindet sich derzeit regelrecht in einer Flaute, erklärt der Anlegerschützer. Sie ist durch sinkende Charterraten und steigende Energiekosten gekennzeichnet. Selbstredend, dass sich dies auf die auszuzahlenden Renditen und die Werthaltigkeit der Fondsanteile auswirkt.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller macht vielen Anleger nun wieder Hoffnung: Den Anlegern in Schiffsfonds wurde bei Zeichnung der Anteile von ihren Banken und sonstigen Anlageberatern nämlich oftmals versprochen, dass die Beteiligung am jeweiligen Schiffsfonds hoch rentabel sei. Rechtsanwalt Cäsar-Preller hat sogar Mandanten, denen von ihren Banken erzählt wurde, ein Schiffsfonds eigne sich zur Altersvorsorge. Auch verschwiegen viele Banken die Provisionen, die sie von den Fondsgesellschaften für die Vermittlung der Fonds hinter dem Rücken der Anleger kassiert haben.

All diese Punkte begründen Beratungsfehler, die die Banken und sonstige Anlageberater zum Schadenersatz verpflichten. Rechtsanwalt Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, kann den Anleger helfen, diese Ansprüche gegenüber der Bank durchzusetzen. Er vertritt zahlreiche geschädigte Anleger von gescheiterten Schiffsfonds. Die Schadenersatzansprüche sind dabei auf Rücknahme der Fondsanteile gegen Rückzahlung des ursprünglich investierten Kapitals gerichtet. Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München.

Mehr Informationen: Anlegerschutz-Portal

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