Magical-Medienfonds: Das Desaster nimmt seinen Lauf!

Magical-Medienfonds: Das Desaster nimmt seinen Lauf!
10.10.2012352 Mal gelesen
10.10.2012 – Mit Rundschreiben vom 28.09.2012 hat die HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG den Anlegern der Magical Productions GmbH & Co. KG (HANNOVER LEASING 142) einen weiteren schmerzhaften Tiefschlag verpasst.

Den Fondsbeteiligten wurde mitgeteilt, dass die Finanzverwaltung geänderte Grundlagenbescheide auf den Weg gebracht hätte. Betroffenen Anlegern empfiehlt die Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel, Schadensersatzansprüche rechtzeitig anzumelden, um die Verjährung zu hemmen.

Rundschreiben der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG

Dass sich der Magical-Medienfonds (HANNOVER LEASING 142) in Schieflage befindet, wissen die Fondsbeteiligten schon seit längerer Zeit. Durch die Mitteilung der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG vom 28.09.2012 mussten die geschädigten Anleger aber erfahren, dass sich ihre Lage weiter verschlechtert hat: Die Finanzverwaltung hat geänderte Steuerbescheide für die Jahre 2002 bis 2009 angekündigt, in denen die anfänglichen Verlustzuweisungen aberkannt werden. Investitionen in den Magical-Filmfonds werden damit ad absurdum geführt.

Dürftige Durchhalteparolen statt überzeugender Argumente

Wer als Beteiligter am Magical-Fonds seitens der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG tatkräftige Hilfe erwartet hat, wird aber enttäuscht. Das Rundschreiben beinhaltet noch nicht einmal eine plausible Erklärung für die Gründe des steuerrechtlichen Scheiterns. Die Fondsverwaltung bevorzugt vielmehr markante Worthülsen: Der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts München wird eine "unsachgemäße Ermittlung" unterstellt und zum Vorwurf gemacht, den einschlägigen Sachverhalt einer "rechtsstaatlich höchst zweifelhaften Auswertung" unterworfen zu haben. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, hält das Vorgehen von HANNOVER LEASING nicht für überzeugend. Er weist darauf hin, dass die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten eine wichtige Aufgabe der Steuerfahndung ist.

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte vor Gericht erfolgreich

Betroffene Anleger können ihre Verluste aber wettmachen. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte hat für Beteiligte am Magical-Medienfonds bereits erfolgreich Schadensansprüche vor Gericht durchgesetzt. So hat z.B. das Oberlandesgericht Celle einem Mandanten der Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte in Sachen Magical-Medienfonds Recht gegeben und mit Urteil vom 21.03.2012 Schadensersatz zugesprochen.

Vorsicht (Verjährungs-) Falle!

Nach Auffassung von Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist das letzte Rundschreiben der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG eher trügerisch. Dr. Steinhübel: "Vordergründig wird zwar behauptet, dass man alles unternehmen würde, um den Kapitalanlegern zu helfen. Tatsächlich fehlt aber der klarstellende Hinweis, dass die Anleger u.U. weitere Verluste erleiden, wenn sie ihre Rechtsposition durch Hemmung der Verjährung nicht rechtzeitig absichern." Seit dem 01.01.2002 verjähren Ansprüche aufgrund von Fehlberatung auf den Tag genau spätestens nach 10 Jahren. Die Beteiligten am MAGICAL-Medienfonds sollten deshalb in den nächsten Tagen einen erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche beauftragen.