HCI Exklusiv Multipurpose Quartett –Schadensersatzklagen für falsch beratene Anleger des Schiffsfonds

HCI Exklusiv Multipurpose Quartett –Schadensersatzklagen für falsch beratene Anleger des Schiffsfonds
08.10.2012336 Mal gelesen
Nicht jedes Anlageberatungsgespräch vermittelte Anlegern eine realistisches und umfassendes Bild von ihrer Kapitalanlage. Wurden Anleger des Schiffsfonds HCI Exklusiv Multipurpose Quartett falsch beraten, stehen Schadensersatzansprüche im Raum.

Der im Jahr 2009 aufgelegten Schiffsfonds HCI Exklusiv Multipurpose Quartett hat keinen Bilderbuchstart vollbracht. Bereits im Jahr 2011 musste eine Sanierung der Finanzen des Fonds in Angriff genommen werden. Dementsprechend blieben auch die Ausschüttungen der Schiffsbeteiligung HCI Exklusiv Multipurpose Quartett aus. Die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung wird davon abhängen, wie erfolgreich die vier Schiffsbeteiligungen des Dachfonds mitten in der Schifffahrtskrise sein werden, die die vier Frachter MS Christoph M, MS Joerg N, MS Rene A und MS Tim B betreiben.

 

Angesichts dieser Entwicklung wird deutlich, dass es sich bei Schiffsfonds keineswegs um verlässliche und sichere Kapitalanlagen handelt. Wurde Anlegern der Schiffsfonds HCI Exklusiv Multipurpose Quartett dennoch als sichere Anlage empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Schiffsfonds sind Unternehmen mit sämtlichen damit einhergehenden Risiken. Zu diesen Risiken zählen auch das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko. Solche Risiken darf eine sichere Kapitalanlage aber nicht aufweisen.

 

Darüberhinaus bestehen diverse weitere Risiken, auf die die Anleger vor der Investition in den Schiffsfonds HCI Exklusiv Multipurpose Quartett hingewiesen werden mussten. Erhielten die Berater für die Vermittlung der Schiffsbeteiligung - wie so oft - hohe Provisionen, stellt sich die Frage nach einer ordnungsgemäßen Aufklärung der Anleger hierüber. Über die Risikoaufklärung hinaus, bestehen noch weitere Pflichten, um Anleger ordnungsgemäß über eine Kapitalanlage aufzuklären.

 

Anlageberatung musste ein umfassendes und realistisches Bild des Schiffsfonds zeichnen

 

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem nächsten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Für Anleger des Schiffsfonds HCI Exklusiv Multipurpose Quartett, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des HCI Exklusiv Multipurpose Quartett sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite über die Rechtansprüche der Anleger eines Schiffsfonds

 

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