MPC Holland 48: Geschlossene Immobilienfonds bergen Risiken

MPC Holland 48: Geschlossene Immobilienfonds bergen Risiken
08.10.2012332 Mal gelesen
Auch wenn es momentan gut um den Immobilienfonds MPC Holland 48 bestellt ist, sollten dessen Anleger bedenken, dass geschlossene Fonds Unternehmensbeteiligungen sind, bei denen es keine Erfolgsgarantie gibt. Dies musste auch bei der Anlageberatung kommuniziert werden.

Eine Gewerbeimmobilie in Den Haag ist das Investitionsobjekt des MPC Holland 48. Deren Erträge ermöglichten es dem 2004 aufgelegten Immobilienfonds,  im Gegensatz zu anderen MPC-Hollandfonds, den Anlegern eine Ausschüttung für das Jahr 2011 auszuzahlen. Auch in der Vergangenheit konnten die Anleger des MPC Holland 48 erwartungsgemäße Ausschüttungen verbuchen. Dennoch sind geschlossene Immobilienfonds keine sicheren Geldanlagen, die unter allen Umständen gute Renditen erbringen können.

 

Immobilienfonds sind Unternehmensbeteiligungen

 

Geschlossene Immobilienfonds sind Unternehmen mit sämtlichen damit einhergehenden Risiken, welchen auch das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko zählen. Weiterhin handelt es sich beim Immobilienfonds MPC Holland 48 auch nicht um eine Kapitalanlage, bei der das investierte Geld jederzeit verfügbar ist. Zwar können Anteile an geschlossenen Fonds auf dem Zweitmarkt veräußert und zu Geld gemacht werden, jedoch hängt dies davon ab, ob sich ein Käufer für die Fondsanteile findet. Der Zweitmarkt ist nicht geregelt. Aufgrund dessen ist das im MPC Holland 48 investierte Geld auch nicht jederzeit problemlos verfügbar.

 

Wurden Anleger des MPC Holland 48 über dererlei Risiken falsch beraten, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Eine ordnungsgemäße, d. h. anleger- und anlagegerechte Anlageberatung muss in zwei Schritten erfolgen.

 

Anlageberatung musste sowohl anleger- als auch anlagegerecht sein

 

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, muss diese auf die Wünsche des Anlegers abgestimmt sein. In einem zweiten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären. Der Anleger muss ein umfassendes und realistisches Bild von dem Immobilienfonds erhalten. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt. Anleger des MPC Holland 48, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Geschlossene Immobilienfonds

 

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