HCI Elbe Schiffahrt: Schiffsfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen

HCI Elbe Schiffahrt: Schiffsfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen
05.10.2012321 Mal gelesen
Anleger, die in den Schiffsfonds HCI Elbe Schifffahrt investierten, dürfen bei der Anlageberatung nicht im Unklaren über Risiken gelassen worden sein. Wurden sie falsch beraten, können Anleger Schadensersatz fordern.

Der Schiffsfonds HCI Elbe Schifffahrt investierte in zwei Containerschiffen namens MS Cremon und MS Steintor. Hinsichtlich der Ausschüttungen hatte der 2003 aufgelegte Fonds HCI Elbe Schiffahrt für dessen Anleger höchst unterschiedliches zu bieten. Mal erhielten Anleger eine überreichliche Ausschüttung, mal mussten sie gänzlich verzichten. Anleger des HCI Elbe Schiffahrt, die nicht einfach abwarten wollen, welches Schicksal die Schifffahrtskrise für ihre Kapitalanlage bereithält, können ihre Beteiligung an dem Schiffsfonds HCI Elbe Schiffahrt durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen. So kann geklärt werden, ob Anlegern ein verlustfreier Ausstieg ermöglicht werden kann. Ein Ansatzpunkt für eine solche Prüfung ist die Anlageberatung durch Banken und Anlageberater, die allzu oft Fehler aufwies.

 

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Schiffsfonds bergen Risiken und sind keine sicheren Kapitalanlagen

 

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung HCI Elbe Schiffahrt von ihren Anlegern für die sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Auch mussten Anleger auf diverse weitere Risiken hingewiesen werden, wie zum Beispiel das Verlustrisiko oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt.

 

Für Anleger des Schiffsfonds HCI Elbe Schiffahrt, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des HCI Elbe Schiffahrt sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite über die Ansprüche und Rechte der Schiffsfonds-Anleger

 

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