MPC Flottenfonds III Starflotte – Fehler bei der Anlageberatung? Schadensersatzansprüche der Anleger

MPC Flottenfonds III Starflotte – Fehler bei der Anlageberatung? Schadensersatzansprüche der Anleger
04.10.2012300 Mal gelesen
Nicht jedes Anlageberatungsgespräch konnte einem Anleger einen realistischen und umfassenden Überblick über dessen Kapitalanlage ermöglichen. Falschberatungen lösen Schadenersatzansprüche aus. Anleger des MPC Flottenfonds III Starflotte können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrech

Die 2004 aufgelegte Schiffsbeteiligung MPC Flottenfonds III Starflotten investiert in über ein Dutzend Containerschiffe. Der Zusatz Starflotte rührt von den Namen der Schiffe her, die beispielsweise MS Asia Star, MS Europa Star oder auch MS Hong Kong Star heißen. In den Jahren seit dem Start des MPC Flottenfonds III wurden an dessen Anlegern nicht zu verachtende Ausschüttungen ausgezahlt, auch wenn diese zuletzt stagnierten. Doch unabhängig von den Ausschüttungen sollten Anleger bedenken, dass sich Schiffsbeteiligungen nicht für jeden Anlagezweck eignen.

 

Wurde den Anlegern der MPC Flottenfonds III Starflotte beispielsweise als eine sichere Kapitalanlage empfohlen, ist diese Empfehlung nicht zutreffend. Bei einem Schiffsfonds handelt sich um die Beteiligung an einem bzw. im Fall des MPC Flottenfonds III Starflotte mehreren Unternehmen.  Unternehmen tragen aber verschiedene Risiken in sich, weswegen sie sich nicht als sichere Kapitalanlage eignen. Zu diesen Risiken zählen auch das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko.

 

Schiffsfonds sind Unternehmensbeteiligungen und keine sicheren Kapitalanlagen

 

Weiterhin handelt es sich beim Schiffsfonds MPC Flottenfonds III Starflotte auch nicht um eine Kapitalanlage, bei der das investierte Geld jederzeit verfügbar ist. Zwar können Anteile an geschlossenen Fonds auf dem Zweitmarkt veräußert und zu Geld gemacht werden, jedoch hängt dies davon ab, ob sich ein Käufer für die Fondsanteile findet. Der Zweitmarkt ist nicht geregelt. Aufgrund dessen ist das im MPC Flottenfonds III Starflotte investierte Geld auch nicht jederzeit problemlos verfügbar.

 

Wurden Anleger über die obigen und weitere Gesichtspunkte falsch beraten, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt, um zu überprüfen, ob Schadensersatzansprüche der Anleger bestehen. Anleger des MPC Flottenfonds III Starflotte die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite über die Rechtansprüche der Anleger eines Schiffsfonds

 

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