MPC Flottenfonds I – Drohende Verjährung von Ansprüchen

MPC Flottenfonds I – Drohende Verjährung von Ansprüchen
02.10.2012303 Mal gelesen
Haben sich Anleger im Jahr 2002 an dem Schiffsfonds MPC Flottenfonds I beteiligt, sind eventuelle Schadenersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung von der Verjährung bedroht.

Bei dem 2002 aufgelegten Schiffsfonds MPC Flottenfonds I handelt es sich um einen Dachfonds. Das bedeutet, dass dem MPC Flottenfonds keine eigenen Schiffe gehören, sondern dass der Fonds sich an anderen, bestehenden Schiffsfonds beteiligte. So investiert der MPC Flottenfonds I auf mittelbarem Weg in die Containerschiffe MS Anatres J, MS Auriga J, MS Corona J, MS Crux J, MS Rio Valiente und MS Rio Verde. Ursprünglich verfügte der Schiffsfonds über zwei weitere Schiffsbeteiligungen, allerdings trennte sich der MPC Flottenfonds I im Jahr 2005 von den Beteiligungen an den Schiffen MS Rio Alexander und MS Rio Yarkon.

 

Ausschüttungen deutlich unter Plan

 

Ein unerfreuliches Kapitel für die Anleger des Schiffsfonds sind dessen Ausschüttungen. Diese befinden sich deutlich unter den einstigen Prognosen. Welche Möglichkeiten stehen Anlegern offen, die sich angesichts dieser Situation von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds MPC Flottenfonds I trennen möchten? Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler, da nicht jedes Anlagegespräch den hohen Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinsichtlich der Beratung der Anleger gerecht wird. Fehlerhafte Beratungsgespräche sind daher keine Seltenheit.

 

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem nächsten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung MPC Flottenfonds I von ihren Anlegern für die sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Auch mussten Anleger auf diverse weitere Risiken hingewiesen werden, wie zum Beispiel das Verlustrisiko oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt.

 

Für Anleger des Schiffsfonds MPC Flottenfonds I, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des MPC Flottenfonds I sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.

 

Drohende Verjährung bei Beteiligungen aus dem Jahr 2002

 

Anleger des MPC Flottenfonds I müssen hierbei beachten, dass Ansprüche auch verjähren können. Zehn Jahre nach der Zeichnung der Fondsbeteiligung verjähren Ansprüche wegen falscher Anlageberatung. Daher bietet sich bei Anlegern, die ihre Beteiligung an dem Schiffsfonds MPC Flottenfonds I im Jahr 2002 erwarben, ein Blick in die Zeichnungsunterlagen an. Darüber hinaus müssen Anleger beachten, dass Schadensersatzansprüche auch innerhalb einer kürzeren, dreijährigen Frist verjähren können, wenn die Anleger Bescheid wussten, dass sie falsch beraten wurden.

 

Weitere Informationen:

Infoseite über die Rechtansprüche der Anleger eines Schiffsfonds

 

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