HCI Schiffsfonds V – Anleger können eigene Rechte und Ansprüche geltend machen

HCI Schiffsfonds V – Anleger können eigene Rechte und Ansprüche geltend machen
01.10.2012326 Mal gelesen
Der HCI Schiffsfonds V ist einer von vielen Schiffsfonds, die bereits während der ersten Welle der Schifffahrtskrise zu leiden hatten. Welche Rechte und Ansprüche stehen den Anlegern des Fonds zu?

Der 2003 aufgelegte HCI Schiffsfonds V beteiligte bis zum Verkauf des Containerschiffs MS Frisian Commander an sieben Schiffen. Dem HCI Schiffsfonds V verblieben das Containerschiff MS Stadt Rotenburg sowie die fünf Frachter MS Jannie C, MS MarCommanche, MS MarCherokee, MS Maria Green und MS Pasadena. Die 2010 eingeleitete Sanierung erbrachte keinen nachhaltigen Erfolg, da bereits Ende 2011 erneuter Finanzbedarf angemeldet wurde.

 

Anleger des HCI Schiffsfonds V, welche sich angesichts der gegenwärtigen Krise von ihren Beteiligungen an dem HCI Schiffsfonds V lösen möchten, können erwägen, ihre Kapitalanlage durch einen Fachanwalt des Kapitalanlagenrechts überprüfen zu lassen. So können Möglichkeiten eines verlustfreien Ausstiegs aus dem HCI Schiffsfonds V ausgelotet werden. Ein Ansatzpunkt hierfür kann beispielsweise die Überprüfung der Anlageberatung sein, welche oft zu wünschen übrig ließ.

 

Schadensersatzansprüche bei falscher Anlageberatung

 

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem nächsten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung HCI Schiffsfonds V von ihren Anlegern für die sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Auch mussten Anleger auf diverse weitere Risiken hingewiesen werden, wie zum Beispiel das Verlustrisiko oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt.

 

Für Anleger des Schiffsfonds HCI Schiffsfonds V, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des HCI Schiffsfonds V sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können. Dabei sollten sie allerdings beachten, dass es neben der zehnjährigen Höchstverjährungsfrist von Ansprüche aus falscher Anlageberatung auch eine kürzere, dreijährige Frist gibt, die auf die Kenntnis der Anleger von der falschen Beratung abstellt.

 

Weitere Informationen:

Infoseite über Rechtsansprüche der Schiffsfondsanleger

 

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