HCI Shipping Select XVIII – Schiffsfonds bergen Risiken

HCI Shipping Select XVIII – Schiffsfonds bergen Risiken
27.09.2012322 Mal gelesen
Schiffsfonds wie der HCI Shipping Select XVIII eignen sich nicht für jeden Anleger und jedes Anlageziel. Dies musste bei der Anlageberatung berücksichtigt werden. Wurden Anleger falsch beraten, können sie Schadensersatz beanspruchen.

Der Fondsanbieter HCI Capital legte den Dachfonds HCI Shipping Select XVIII im Jahr 2006 auf. Der Schiffsfonds beteiligt sich an den Containerschiffen MS Allise, MS Hammonia Emden, MS Hammonia Husum und MS Mark Twain. Ausschüttungen sollen die Anleger des HCI Shipping Select XVIII erstmals für das Geschäftsjahr 2012 erhalten. Generell sollten Anleger jedoch bedenken, dass das Modell Schiffsfonds sich nicht für jeden Anlagezweck eignet.

 

Wurde den Anlegern die Schiffsbeteiligung HCI Shipping Select XVIII als sichere Anlage empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsbeteiligungen sind Unternehmen, sodass eine Schiffsbeteiligung eine Unternehmensbeteiligung mit sämtlichen damit einhergehenden Risiken ist. Zu diesen Risiken zählen auch das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko. Letzteres steht aber im Widerspruch zu dem Konzept einer sicheren Kapitalanlage oder gar Altersvorsorge.

 

Darüberhinaus bestehen diverse weitere Risiken, auf die die Anleger vor der Investition in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XVIII hingewiesen werden mussten: Zum Beispiel den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Erhielten die Berater für die Vermittlung der Schiffsbeteiligung - wie so oft - hohe Provisionen, mussten sie die Anleger darüber aufklären. Über die Risikoaufklärung hinaus, bestehen noch weitere Pflichten, um Anleger ordnungsgemäß über eine Kapitalanlage aufzuklären.

 

Anlageberatung muss verschiedenen Kriterien gerecht werden

 

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem nächsten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Für Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select XVIII, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des HCI Shipping Select XVIII sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite über Rechtsansprüche der Schiffsfondsanleger

 

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