HCI Schiffsfonds IV: Falsche Beratung von Anleger führt zu Schadensersatz

HCI Schiffsfonds IV: Falsche Beratung von Anleger führt zu Schadensersatz
27.09.2012247 Mal gelesen
Nicht jedes Anlageberatungsgespräch sorgte für Klarheit über die Risiken einer Schiffsbeteiligung. Anleger des HCI Schiffsfonds IV, die eine falsche Anlageberatung befürchten, können ihre individuellen Schadensersatzansprüche von Anwälten ermitteln und durchsetzen lassen.

Die Schiffsbeteiligung HCI Schiffsfonds IV, im Jahr 2003 von der HCI Capital AG auf den Markt gebracht, investiert in die drei Containerschiffen MS Gerd, MS Sandwig und MS Thomas Mann. Zuvor hatte der Dachschiffsfonds in andere Schiffsfonds investiert, diese allerdings 2006 bzw. 2008 gegen die obigen ausgetauscht. Der HCI Schiffsfonds IV wurde bereits von der ersten Welle der Schifffahrtskrise überrollt, weswegen eine Sanierung der Schiffsbeteiligung erforderlich wurde. Die Anleger mussten auf Ausschüttungen verzichten bzw. sich mit reduzierten Ausschüttungen zufrieden geben.

 

Anleger des HCI Schiffsfonds IV, die sich angesichts der ungewissen weiteren Entwicklung des Dachfonds von ihren Beteiligungen an dem HCI Schiffsfonds IV lösen möchten, können erwägen, ihre Kapitalanlage durch einen Fachanwalt des Kapitalanlagenrechts überprüfen zu lassen. So können Möglichkeiten eines verlustfreien Ausstiegs aus dem HCI Schiffsfonds IV ausgelotet werden. Ein Ansatzpunkt hierfür kann beispielsweise die Überprüfung der Anlageberatung sein, welche oft zu wünschen übrig ließ.

 

Anlageberatungsgespräch durfte Anleger nicht im Unklaren über Risiken lassen

 

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem nächsten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung HCI Schiffsfonds IV von ihren Anlegern für die sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Auch mussten Anleger auf diverse weitere Risiken hingewiesen werden, wie zum Beispiel das Verlustrisiko oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Erhielten die Berater für die Vermittlung der Schiffsbeteiligung - wie so oft - hohe Provisionen, mussten sie die Anleger darüber aufklären.

 

Für Anleger des Schiffsfonds HCI Schiffsfonds IV, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des HCI Schiffsfonds IV sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite über Rechtsansprüche der Schiffsfondsanleger

 

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