HCI Renditefonds Premium III – Falsch beratene Anleger können Schadensersatz fordern

HCI Renditefonds Premium III – Falsch beratene Anleger können Schadensersatz fordern
26.09.2012325 Mal gelesen
Schiffsfonds eignen sich nicht für jeden Anlagezweck. Wurden Anleger des Schiffsfonds HCI Renditefonds Premium III falsch beraten, stehen Schadensersatzansprüche im Raum.

Bis vor kurzem boten die Ausschüttungen des Schiffsfonds HCI Renditefonds Premium III für dessen Anleger keine Anlass, sich zu beschweren. Auf die Ausschüttungen für das Jahr 2011 müssen die Anleger allerdings aufgrund der angespannten Liquiditätslage verzichten. Damit erreicht auch die Anleger des HCI Renditefonds Premium III jenes Phänomen, mit dem seit der Finanzkrise viel Schiffsfondsanleger Bekanntschaft machen mussten. Der 2004 aufgelegte Dachfonds investiert in die Schiffe MS Bulk Asia, MS Kaspar Schulte und MS HR Indication (ehemals MS Beluga Indication). Von dem Schiff MS MarCheyenne trennte sich der Schiffsfonds HCI Renditefonds Premium III.

 

Anleger, die sich von der ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds HCI Renditefonds Premium III trennen möchten, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hinsichtlich ihrer rechtlichen Optionen beraten lassen. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler, da nicht jedes Anlagegespräch den hohen Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinsichtlich der Beratung der Anleger gerecht wird. Fehlerhafte Beratungsgespräche sind daher keine Seltenheit.

 

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem nächsten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Schiffsfonds sind Unternehmensbeteiligungen

 

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung HCI Renditefonds Premium III von ihren Anlegern für die sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Auch mussten Anleger auf diverse weitere Risiken hingewiesen werden, wie zum Beispiel das Verlustrisiko oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Erhielten die Berater für die Vermittlung der Schiffsbeteiligung - wie so oft - hohe Provisionen, mussten sie die Anleger darüber aufklären.

 

Für Anleger des Schiffsfonds HCI Renditefonds Premium III, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des HCI Renditefonds Premium III sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Rechtsansprüche der Anleger eines Schiffsfonds

 

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