Der Fondsanbieter HCI Capital brachte im Jahr 2003 die Schiffsbeteiligung Renditefonds Premium II auf den Markt. Doch schon wenige Jahre nach dem Start des Schiffsfonds zeigte sich, dass die Ausschüttungen des Fonds nicht unbedingt Premiumniveau entsprechen. Sie stagnierten zu nächst, um dann bis auf weiteres zu versiegen. Im Jahr 2010 musste der Fonds saniert werden. Der HCI Renditefonds Premium II entfernt sich daher immer weiter von den ursprünglichen Prognosen, die gute Renditen verhießen. Der Fonds beteiligt sich an den Schiffen MS Cielo di Parigi, MS Hanna und MS JPO Aquarius.
Anleger, die sich von der ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds HCI Renditefonds Premium II trennen möchten, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hinsichtlich ihrer rechtlichen Optionen beraten lassen. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler, da nicht jedes Anlagegespräch den hohen Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinsichtlich der Beratung der Anleger gerecht wird.
Anlageberatung muss anleger- und anlagegerecht sein
Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem nächsten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.
Schiffsfonds eignen sich nicht für die sichere Altersvorsorge
Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung HCI Renditefonds Premium II von ihren Anlegern für die sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Auch mussten Anleger auf diverse weitere Risiken hingewiesen werden, wie zum Beispiel das Verlustrisiko oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Erhielten die Berater für die Vermittlung der Schiffsbeteiligung - wie so oft - hohe Provisionen, mussten sie die Anleger darüber aufklären.
Für Anleger des Schiffsfonds HCI Renditefonds Premium II, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des HCI Renditefonds Premium II sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können. Allerdings müssen die Anleger des HCI Renditefonds Premium II bedenken, dass Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung verjähren können. So gibt es neben der 10-jährigen Höchstverjährungsdauer auch eine kürzere, 3-jährige Frist, die kenntnisabhängig ist.
Weitere Informationen:
Infoseite Rechtsansprüche der Anleger eines Schiffsfonds
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