HCI Renditefonds II – Falsch beratene Anleger können Schadensersatz fordern

HCI Renditefonds II – Falsch beratene Anleger können Schadensersatz fordern
24.09.2012371 Mal gelesen
Die Schiffsbeteiligung HCI Renditefonds II hat – wie viele andere Schiffsfonds auch – unter den schwierigen Rahmenbedingungen des krisengeschüttelten Schifffahrtsmarkts zu leiden. Falsch beratene Anleger können Schadensersatzansprüche geltend machen.

Die HCI Capital AG brachte im Jahr 2003 den Schiffsfonds HCI Renditefonds II auf den Markt. Rund eine Dekade später hat der Schiffsfonds unter geringe Einkünfte aufgrund niedriger Charterraten zu leiden. Für die Anleger bedeutete dies den Verzicht auf Ausschüttungen. Wie die weitere Entwicklung der Ausschüttungen sich gestalten wird, ist ungewiss. Allerdings ist die Schifffahrtskrise im Jahr 2012 nach wie vor präsent. Der Schiffsfonds HCI Renditefonds II beteiligt sich an dem Tanker MS Cape George, dem Frachter MS Ile de Re und den drei Containerschiffen MS Arnold Schulte, MS Louis S und MS Cremona.

 

Anleger, die sich von ihrer Beteiligung an dem Fonds HCI Renditefonds II trennen möchten, können rechtliche Schritte erwägen. Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann klären, ob die Anleger erfolgreich Ansprüche geltend machen können. So kann im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage ermittelt werden, ob Anlegern der verlustfreie Ausstieg aus dem Schiffsfonds HCI Renditefonds II ermöglicht werden kann. Hierfür kann beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler überprüft werden.

 

Anlageberatungsgespräch durfte Anleger nicht im Unklaren über Risiken lassen

 

Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Beratungsgesprächs müssen die Berater die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds erklären. Wurden Anleger nicht auf die Risiken hingewiesen, die sich aus der Beteiligung an dem HCI Renditefonds II ergeben, stehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Beratung im Raum. Beispielsweise wurde nicht jedem Anleger in der Anlageberatung ausreichend erläutert, was ein geschlossener Schiffsfonds ist und welche Risiken mit einer Beteiligung verbunden sind. Ein solcher Hinweis ist insbesondere dann nötig, wenn ein Anleger zuvor noch nie in einen geschlossenen Fonds investiert hatte.

 

Schiffsfonds sind nämlich keine sicheren Kapitalanlagen und nicht für eine sichere Altersvorsorge geeignet. Ein Dachfonds beteiligt sich an Schifffahrtsunternehmen, welchen Verlustrisiken bis hin zum Totalverlust innewohnen. Auch mussten Anleger darauf hingewiesen werden, dass sie sich nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an einem Schiffsfonds trennen können. Der Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsanteile ist nicht geregelt. (Fehlende) Hinweise auf Provisionen sind ein Knackpunkt vieler Beratungsgespräche, da Berater oftmals gegen Aufklärungspflichten verstießen. Haben Anleger des HCI Renditefonds II das Gefühl, dass sie bei ihrem Beratungsgespräch nicht ausreichend über die Risiken eines Schiffsfonds aufgeklärt wurden, können sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre individuellen Ansprüche und Rechte überprüfen zu lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite über Rechtsansprüche der Anleger einer Schiffsbeteiligung

 

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