Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P ist unverändert geschlossen – Hilfe für Anleger

10.09.2012 346 Mal gelesen
Was können Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P angesichts der Aussetzung der Anteilsrücknahme tun? Anlegern, die vor der Investition falsch beraten wurden, stehen Schadensersatzansprüche zu.

Die offenen Immobilienfonds kämpfen mit einer Vielzahl von Problemen: Kapital wird abgezogen, es kommt zu Schließungen und Auflösungen. Hiervon sind auch Dachfonds wie dem Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P (WKN: SEB1AM) betroffen. Viele der offenen Immobilienfonds, in welche der Dachfonds investierte, sind geschlossen oder wurden bereits aufgelöst und werden momentan liquidiert: AXA Immoselect, CS Euroreal, SEB Immoinvest, AXA Immosolutions und KanAm Grundinvest. Bei dem Zielfonds SEB ImmoPortfolio Target Return wurde Anfang September 2012 die Schließung um weitere 3 Monate verlängert. Über die Hälfte des Fondsvermögens ist von Problemen betroffen. Für die Anleger bedeutet dies, dass sie ihre Anteile am Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P wegen der unverändert andauernden Schließung des Fonds bis auf weiteres nicht zurückgeben können.

 

Was können Anleger, die sich mit dieser Situation nicht einfach abfinden möchten, unternehmen? Ein Verkauf der Anteile an der Börse ist für viele Anleger nicht die erste Wahl, da der Kurs der Anteile des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P sich bei der Hälfte des Anteilswerts bewegt. Alternativ können Anleger sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. So kann geklärt werden, ob die Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P sich verlustfrei von ihren Anteilen an dem Dachfonds trennen können. Hierfür kann beispielsweise überprüft werden, ob die Anlageberatung Fehler aufwies, die Schadensersatzansprüche auslösen.

 

Fehler bei der Anlageberatung können zu Schadensersatz führen

 

Zu den häufig auftretenden Fehlern einer Anlageberatung zählt, dass Anlegern nicht erklärt wurde, dass Dachfonds wie der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben. Auch war nicht allen Anlegern bewusst, dass sich offene Immobilienfonds seit längerem in einer Krise befinden, die sich auch auf jene Fonds auswirkte, in die der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P investierte. Seit 2008 kam es zu einer Welle von Schließungen und Liquidationen offener Immobilienfonds - dennoch wurden Anleger nicht immer in der Anlageberatung hierüber aufgeklärt. Die versäumte Aufklärung über Provisionen ist ebenfalls ein "Dauerbrenner" der Beratungsfehler.

 

Haben Anlageberater falsch beraten, bestehen für Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P gute Chancen, dass sie Schadensersatz fordern können. So können Anleger ihr eingezahltes Geld zurückerhalten und müssen sich nicht die zeitlich unbegrenzte Schließung einlassen. Erste Urteile zu offenen Immobilienfonds bestätigen dies. Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

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