Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P ist geschlossen: Wie können Anleger sich wehren?

06.09.2012 280 Mal gelesen
Der Fonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P ist nach wie vor geschlossen und die Krise der offenen Immobilienfonds, in welche der Fonds bevorzugt investierte, lässt nur wenig Hoffnung auf eine baldige Öffnung keimen. Welche Alternativen gibt es für Anleger?

Es sind keine günstigen Rahmenbedingungen für den Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P. Die offenen Immobilienfonds, die das Hauptinvestitionsziel des Dachfonds darstellen,  befinden sich in einer großen Krise, deren "Höhepunkt" die medienwirksame Auflösung der beiden Branchenflaggschiffe CS Euroreal und SEB Immoinvest war. Da der Fonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (WKN: SEB1AA) in diese beiden Fonds investierte, bleibt er von den Auswirkungen der Auflösungen nicht verschont. Für die Anleger des der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P bedeutet das im Endeffekt, dass sie ihre Anteile bis auf Weiteres wohl nicht zurückgeben können, da Dachfonds wie für unbegrenzte Zeit geschlossen bleiben können.

 

Dachfonds können für unbegrenzte Zeit geschlossen bleiben

 

Doch nicht nur das in die Fonds CS Euroreal und SEB Immoinvest investierte Geld ist problembehaftet. Insgesamt sind über 75 % des Fondsvermögens des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P von Liquidationen betroffen, da neben den Fonds CS Euroreal und SEB Immoinvest auch noch weitere Zielfonds von der Krise der offenen Immobilienfonds heimgesucht wurden. Beispielsweise wurden auch die Fonds AXA Immoselect, KanAm Grundinvest und AXA Immosolutions aufgelöst. Es gibt besssere Ausgangslagen für Dachfonds, die von einer Schließung betroffen sind, als jede des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P.

 

Was können Anleger, die sich mit dieser Situation nicht einfach abfinden möchten, unternehmen? Ein Verkauf der Anteile an der Börse ist für viele Anleger nicht die erste Wahl, da der Kurs der Anteile des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P sich bei der Hälfte des Anteilswerts bewegt. Alternativ können Anleger sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. So kann geklärt werden, ob die Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P sich verlustfrei von ihren Anteilen an dem Dachfonds trennen können. Hierfür kann beispielsweise überprüft werden, ob die Anlageberatung Fehler aufwies, die Schadensersatzansprüche auslösen.

 

Zu den häufig auftretenden Fehlern einer Anlageberatung zählt, dass Anlegern nicht erklärt wurde, dass Dachfonds wie der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben. Auch war nicht allen Anlegern bewusst, dass sich offene Immobilienfonds seit längerem in einer Krise befinden, die sich auch auf jene Fonds auswirkte, in die der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P investierte. Seit 2008 kam es zu zahlreichen Schließungen und Liquidationen offener Immobilienfonds - dennoch wurden Anleger nicht immer in der Anlageberatung hierüber aufgeklärt.

 

Auch ist zu überprüfen, ob die Anlage- oder Bankberater Vermittlungsprovisionen (kick backs) erhielten, über die Anleger aufgeklärt werden mussten. Bei der Anlageberatung muss den Anlegern ein Prospekt übergeben werden, in dem der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P ausführlich beschrieben wird.

 

Falsche Anlageberatung führt zu Schadenersatz

 

Haben Anlageberater falsch beraten, bestehen für Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P gute Chancen, dass sie Schadensersatz fordern können. So können Anleger ihr eingezahltes Geld zurückerhalten und müssen sich nicht die zeitlich unbegrenzte Schließung einlassen. Erste Urteile zu offenen Immobilienfonds bestätigen dies. Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen, der sich speziell mit offenen Immobilienfonds auskennt. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P

 

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