Vermögen des FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania unter Zwangsverwaltung
Wie die Fondszeitung in deren aktuellen Ausgabe weiter berichtet, wurde nun die Zwangsverwaltung über das Vermögen des zahlungsunfähig gewordenen FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania angeordnet. Den in den Öl-/Produktentanker MT Oceania investierenden geschlossenen Schiffsfonds hatte das Fondshaus Hamburg (FHH) 2003 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von € 26.315.000,00 am Markt platziert. Die Anleger des FHH Fonds Nr. 15 hatten sich seinerzeit mit einer Eigenkapitalquote in Höhe von € 10.500.000,- an dem FHH Fondsschiff MT Oceania beteiligt.
Anleger des FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania warten seit 2008 auf Ausschüttungen
Die Bilanz für die Schiffsfonds Anleger des FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania fällt verheerend aus: Warteten die FHH Schiffsfonds Anleger seit 2008 "lediglich" auf sicher geglaubte Ausschüttungen, droht ihnen mit Bekanntwerden der FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania Pleite nun auch die Rückforderung der in den Jahren 2004 bis 2007 erhaltenen Ausschüttungen durch den Insolvenzverwalter. Für die FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania käme dieses Szenario einem Totalverlust ihrer seinerzeit vermeintlich sicher und Gewinn bringend in das FHH Fondsschiff MT Oceania investierten Geldes gleich.
Schiffsfonds-Krise: Nachschusszahlungen sowie Ausschüttungsrückforderungen nicht unumkehrbar
Schiffsfondsanleger, die seitens des Insolvenzverwalters oder der Schiffsfonds Initiatoren bzw. der Fondsgesellschaft Ausschüttungsrückforderungen erhalten haben, sind in rechtlicher Hinsichtlich nicht schutzlos gestellt. Gleiches gilt in den Fällen, in denen Schiffsfondsanleger zur Sanierung der in wirtschaftliche Schräglage geratenen Fondsschiffe zu Nachschusszahlungen aufgefordert worden sind.
Schiffsfondsanleger, die von Ausschüttungsrückforderungen oder Nachschussaufforderungen betroffen sind, sollten umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen und mögliche in Betracht kommende Abwehrmaßnahmen umfassend überprüfen zu lassen.
FHH Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene FHH Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene FHH - Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Vertrieb von Schiffsfondsoftmals über Banken und Sparkassen
Recherchen unserer bereits eine Vielzahl geschädigter Schiffsfonds Zeichner vertretenen Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Was können betroffene FHH Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer FHH Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.