Schiffsfonds Insolvenz: Vermögen der Reederei MS Global Hebe unter Zwangsverwaltung

Aktien Fonds Anlegerschutz
22.08.2012414 Mal gelesen
Die Anleger geschlossener Schiffsfondsbeteiligungen finden auch im Ferienmonat August keine Erholung. Nahezu jede Woche werden die Zeichner geschlossener Schiffsfonds mit Hiobsbotschaften über Insolvenz angemeldete oder unter vorläufige Zwangsverwaltung gestellte Schiffsgesellschaften konfrontiert. Aktuell betroffen: Die Anleger des seitens des Schiffsfonds Initiators GHF aufgelegten Eigenkapitalfonds GHF Global Bulker I- MS Global Hebe. Nach Bekanntwerden der Insolvenz der den Eigenkapitalfonds GHF Global Bulker I bewirtschafteten Reederei MS “Global Hebe“ GmbH & Co. KG droht den GHF Schiffsfondsanlegern nun der Totalverlust ihrer Einlage.

Vermögen der GHF Fondsgesellschaft Reederei MS Global Hebe GmbH & Co. KG unter vorläufiger Zwangsverwaltung

Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet, wurde am gestrigen Tage die vorläufige Zwangsverwaltung über das Vermögen der Global Bulker EK I - MS Global Hebe Fondsgesellschaft angeordnet. Der Schiffsfonds Initiator GHF hatte den in den Mini-Bulker- MS Global Hebe - investierenden Schiffsfonds 2008 aufgelegt.

GHF Schiffsfonds MS Global Hebe EK I: Platzierungssumme wird nicht erreicht

Wie bereits an gleicher Stelle berichtet, gelang es dem Schiffsfonds Initiator GHF nicht, den ursprünglich als reinen Eigenkapitalfonds geplanten Schiffsfonds GHF Global Bulker I - MS Global Hebe  in Höhe der anvisierten Zeichnungssumme von € 11 Millionen am Markt zu platzieren. Statt wie im Rahmen einer abgegebenen Platzierungsgarantie vorgesehen, selbst für die Kapitalunterdeckung in Höhe von € 4 Millionen aufzukommen, musste- wie an dieser Stelle gleichfalls schon berichtet - der angeschlagene GHF Schiffsfonds einen Kredit in gleicher Höhe aufnehmen.

GHF MS Global Hebe: Streit um Platzierungsgarantie zieht Schiffsfondsin den Abgrund

Laut Informationen des Portals Fondstelegramm waren im Zuge einer erneut notwendig gewordenen Kreditaufnahme Unstimmigkeiten zwischen der GHF Fondsgesellschaft und dem Beirat des GHF Global Bulker I - MS Global Hebe - hinsichtlich der ursprünglich bereits Ende 2008 seitens GHF zu erfüllenden Platzierungsgarantie bekannt geworden. Nachdem - laut Fondstelegramm Informationen - die Erfüllung der Platzierungsgarantie mit Billigung der GHF Schiffsfonds Zeichner zunächst bis ins Jahr 2011 verschoben werden konnte, wurden die GHF MS Global Hebe Anleger im August 2011 mittels Umlaufverfahren über eine Entlassung des Fondsinitiators GHF aus der Platzierungsgarantie sowie über die Aufnahme eines Darlehens befragt.

Landgericht Aurich kippt GHFGesellschafterbeschlüsse

Zwar fanden die beiden GHF Beschlussvorlagen laut Fondstelegramm die mehrheitliche Zustimmung unter den teilnehmenden GHF Global Bulker I Anlegern. Doch bereits im Mai diesen Jahres kippte - wie das Fondstelegramm weiter berichtet - das seitens sich wehrender GHF Gesellschafter angerufene Landgericht Aurich beide Umlaufbeschlüsse und erklärte selbige für nichtig.


GHF Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt


Betroffene GHF Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene GHF - Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
 
 

Vertrieb von Schiffsfondsoftmals über Banken und Sparkasse

Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen  Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
 
 

Was können betroffene  GHF Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer GHF Schiffsfonds  sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.