Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P geschlossen – Schadensersatz bei Beratungsfehlern

Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P geschlossen – Schadensersatz bei Beratungsfehlern
17.08.2012318 Mal gelesen
Der Fonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P ist seit über einem halben Jahr geschlossen. Welche Rechte und Ansprüche können die betroffenen Anleger geltend machen?

Die Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P können seit Januar 2012 keine Anteile mehr an die Fondsgesellschaft zurückgeben, weil die Anteilsrücknahme ausgesetzt ist. Etliche der Zielfonds, in die der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P (WKN: SEB1AM) investierte, sind ebenfalls geschlossen oder wurden bereits aufgelöst und werden momentan liquidiert. Dieses Schicksal widerfuhr den offenen Immobilienfonds AXA Immoselect, CS Euroreal, SEB Immoinvest, AXA Immosolutions, KanAm Grundinvest und SEB ImmoPortfolio Target Return. Allein diese sechs Zielfonds machen über 55 % des Fondsvermögens aus. Für die Anleger bedeutet das, dass sie ihre Anteile bis auf Weiteres wohl nicht zurückgeben können, da Dachfonds wie der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P für unbegrenzte Zeit geschlossen bleiben können.

 

Aufgelöste und geschlossene Zielfonds erschweren baldige Öffnung

 

Was können Anleger, die sich mit dieser Situation nicht einfach abfinden möchten, unternehmen? Ein Verkauf der Anteile an der Börse ist für viele Anleger nicht die erste Wahl, da der Kurs der Anteile des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P sich bei der Hälfte des Anteilswerts bewegt. Alternativ können Anleger sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. So kann geklärt werden, ob die Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P sich verlustfrei von ihren Anteilen an dem Dachfonds trennen können. Hierfür kann beispielsweise überprüft werden, ob die Anlageberatung Fehler aufwies, die Schadensersatzansprüche auslösen.

 

Fehler bei der Anlageberatung können zu Schadensersatz führen

 

Zu den häufig auftretenden Fehlern einer Anlageberatung zählt, dass Anlegern nicht erklärt wurde, dass Dachfonds wie der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben. Auch war nicht allen Anlegern bewusst, dass sich offene Immobilienfonds seit längerem in einer Krise befinden, die sich auch auf jene Fonds auswirkte, in die der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P investierte. Seit 2008 kam es zu einer Welle von Schließungen und Liquidationen offener Immobilienfonds - dennoch wurden Anleger nicht immer in der Anlageberatung hierüber aufgeklärt. Die versäumte Aufklärung über Provisionen ist ebenfalls ein "Dauerbrenner" der Beratungsfehler.

 

Haben Anlageberater falsch beraten, bestehen für Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P gute Chancen, dass sie Schadensersatz fordern können. So können Anleger ihr eingezahltes Geld zurückerhalten und müssen sich nicht die zeitlich unbegrenzte Schließung einlassen. Erste Urteile zu offenen Immobilienfonds bestätigen dies. Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de