Bayernfonds BestAsset 1 – Fehlerhafte Anlageberatung löst Schadensersatzansprüche aus

Bayernfonds BestAsset 1 – Fehlerhafte Anlageberatung löst Schadensersatzansprüche aus
15.08.2012349 Mal gelesen
Die Ausschüttungen des Bayernfonds BestAsset 1 liegen unter dem Plan. Welche Möglichkeiten stehen den Anleger jetzt offen? Zum Beispiel Schadensersatz bei falscher Beratung.

Die Ausschüttungen des Dachfonds Bayernfonds BestAsset 1 lassen zu wünschen übrig, denn die Anleger erhalten sie nicht mehr in der prognostizierten Höhe. So mussten die Anleger in den vergangenen Jahren bereits auf einen Teil ihrer Ausschüttungen verzichten, da diese von der Vorabverzinsung aufgezehrt wurden. Zudem steht nicht bei allen Beteiligungen des Bayernfonds BestAsset 1 zum alles zum Besten. Die Ausschüttungen des Schiffsfonds OwnerShip Feeder Quintett sind bereits vollständig ausgefallen. Zur Rettung des Schiffsfonds GEBAB Ocean Shipping 1 musste Ende letzten Jahres Geld von dessen Anlegern eingesammelt werden.  

 

Der Dachfonds Bayernfonds BestAsset 1 wurde im Jahr 2007 von der Real I. S. AG herausgebracht. Rund 1.800 Anleger beteiligten sich an dem von Sparkassen angebotenen Fonds. Dieser investierte in verschiedene weitere Fonds, die ihrerseits in Immobilien, Schiffe oder Lebensversicherungen investieren. Der Bayernfonds BestAsset 1 investiert in insgesamt 11 Zielfonds. Angesichts der wechselhaften Ausschüttungen zeigt sich, dass nicht alle Prognosen hinsichtlich des Bayernfonds BestAsset 1 zutrafen. Welche Wege stehen Anlegern offen, die sich von ihrer Beteiligung an dem Dachfonds trennen möchten?

 

Fehler in der Anlageberatung lösen Schadensersatzansprüche aus

 

Zum einen besteht die Möglichkeit, Anteile am Bayernfonds BestAsset 1 auf dem Zweitmarkt, auf dem mit "gebrauchten" Fondsanteilen gehandelt wird, zu verkaufen. Hierbei müssen Anleger jedoch den aktuellen Kurs beachten. Außerdem muss sich ein Käufer für die Fondsanteile finden. Daher ist kein jederzeitiger, problemloser Verkauf auf dem Zweitmarkt möglich. Eine weitere Möglichkeit ist die rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage kann geklärt werden, welche Ansprüche und Rechte den Anlegern des Bayernfonds BestAsset 1 zustehen. Um dies zu ermitteln, kann beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler und Defizite überprüft werden.

 

Zu den typischen Beratungsfehlern gehört die mangelnde Aufklärung der Anleger über die mannigfaltigen Risiken, die einem Dachfonds innewohnen. Aus den Beteiligungen des Bayernfonds BestAsset 1 an verschiedenen Anlageklassen resultieren unterschiedliche Risiken. Beispielsweise kann die Insolvenz eines Schiffsfonds bedeuten, dass das dort investierte Kapital verloren sein kann. Darüberhinaus muss Anlegern auch die Funktionsweise des Dachfonds Bayernfonds BestAsset 1 selbst erklärt werden, damit sie sich ein Bild von der Kapitalanlage machen können.

 

Wurden Anleger des Bayernfonds BestAsset 1 nicht ausreichend über solche Risiken und die Konstruktion des Dachfonds informiert, liegt eine falsche Beratung vor. Bei einer solchen stehen Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum. Anleger des Bayernfonds BestAsset 1, die wissen möchten, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Anleger, die in Bayernfonds investiert haben.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Real I. S. Bayernfonds

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

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