Ideenkapital Prorendita – Fachanwalt prüft Schadensersatzansprüche der Anleger des Lebensversicherungsfonds

Ideenkapital Prorendita – Fachanwalt prüft Schadensersatzansprüche der Anleger des Lebensversicherungsfonds
06.08.2012321 Mal gelesen
Lebensversicherungsfonds wie die Fonds Prorendita 1 bis Prorendita 5 des Anbieters Ideenkapital erfüllte nicht die in sie gesetzten Erwartungen. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert, welche Ansprüche die betroffenen Anleger geltend machen können. Interessengemeinschaft.

Lebensversicherungsfonds wurden als rentable, aber dennoch sichere Kapitalanlagen angepriesen und war dementsprechend beliebt. Das Emissionshaus Ideenkapital, eine Tochter des Versicherungskonzerns ERGO, entwickelte die Fonds Prorendita 1-5, welche in britische Kapitallebensversicherungen. Insgesamt rund 16.500 Kunden wurden Beteiligungen an den 5 Lebensversicherungsfonds von verschiedener Sparkassen sowie der Commerzbank, der Apo Bank und der Targo Bank empfohlen. Die Fonds Prorendita 1 bis Prorendita 5 investierten in "gebrauchte" Policen britischer Kapitallebensversicherungen. Sie bezahlen für die Versicherten die Versicherungsbeiträge und können im Gegenzug mit den Policen handeln oder die Versicherungsleistungen kassieren.

 

Allerdings entwickelten die Prorendita-Lebensversicherungsfonds sich nicht so gut wie erwartet. Dies ist auf Veränderungen des britischen Versicherungsmarkts zurückzuführen. Die Finanzkrise zwang die britischen Lebensversicherer dazu, die Rückkaufwerte der Policen zu reduzieren und die Zahlungen am Ende der Laufzeit zu verringern. Auch der Handel mit den Policen erlahmte. Dies erschütterte die Kalkulationen etlicher Fonds, da sich Lebensversicherungsfonds wie die Prorendita 1 - 5 über die Erlöse aus dem Policenhandel und den Schlusszahlungen finanzieren. Wie sich die zukünftige Entwicklung der Prorendita-Fonds angesichts dieser erheblichen Marktänderungen gestalten wird, bleibt abzuwarten.

 

Im Anlageberatungsgespräch muss auf die Risiken eines Lebensversicherungsfonds hingewiesen werden!

 

Anleger der Prorendita Lebensversicherungsfonds, die ihr Kapital angesichts der Entwicklung des Lebensversicherungsmarkts keinen weiteren Gefahren aussetzen möchten, können ihre Beteiligung an den Lebensversicherungsfonds von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen. In der rechtlichen Beratung von Anlegern zeigt sich immer wieder, dass die Beratung vor der Investition in die Fonds Prorendita 1 - 5 oft zu wünschen übrig ließ. Beispielsweise versäumten die Berater der verschiedenen Banken und Sparkassen oft, den Anleger die Funktionsweise eines Lebensversicherungsfonds zu erläutern. Auch wussten nicht alle Anleger über den unternehmerischen Charakter eines Lebensversicherungsfonds und die damit verbundenen Risiken Bescheid. Dabei vertragen sich unternehmerische Risiken wie das Totalverlustrisiko nicht mit dem Konzept einer sicheren Geldanlage!

 

Interessengemeinschaft für Anleger

 

Anleger der Prorendita Lebensversicherungsfonds, die das Gefühl haben, dass ihr Anlageberatungsgespräch sie im Unklaren über die Funktionsweise und die Risiken ihrer Kapitalanlage ließ, sollten sich an eine Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage kann ermittelt werden, welche individuellen Schadensersatzansprüche die Anleger der Prorendita 1 - 5 geltend machen können. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt bereits Anleger der Lebensversicherungsfonds Prorendita 1, Prorendita 2, Prorendita 3, Prorendita 4 und Prorendita 5. Darüberhinaus wird eine Interessengemeinschaft Prorendita Britische Leben gegründet.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Prorendita Britische Leben

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

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Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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