Lloyd Fonds LF 30 Flottenfonds I: Schadensersatz für Anleger des Schiffsfonds

Lloyd Fonds LF 30 Flottenfonds I: Schadensersatz für Anleger des Schiffsfonds
03.08.2012305 Mal gelesen
Wie werden die Schiffe der Schiffsbeteiligung Lloyd Fonds LF 30 Flottenfonds I durch die aktuelle Krise der Schifffahrt navigieren? Welche Ansprüche und Rechte stehen den Anleger des Schiffsfonds zu?

Der Schiffsfondsanbieter Lloyd Fonds AG brachte im Jahr 2003 die Schiffsbeteiligung LF 30 Flottenfonds I auf den Markt. Der Schiffsfonds investierte ursprünglich in fünf Schiffsgesellschaften, von denen heute nur noch zwei übrig sind.  Diese Schiffsgesellschaften betreiben das Containerschiffe MS Christiane Schulte und den Tanker MT Team Neptun. Bereits 2007 wurden die beiden Tanker MT Maersk Ramsey und MT Tapatio veräußert. Im Jahr 2011 musste das Containerschiff MS Henry Schulte vorzeitig verkauft werden, da die finanzierende Bank den Geldhahn zudrehte. Die Entwicklung des Lloyd Fonds LF 30 Flottenfonds I verlief nicht reibungslos, was sich auch bei den "wechselhaften" Ausschüttungen des Schiffsfonds für die Anleger bemerkbar machte.

 

Ungewisse Aussichten für den Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 30 Flottenfonds I

 

Und auch bei den beiden verbliebenen Schiffen des Lloyd Fonds LF 30 Flottenfonds I gibt es Schwachpunkte in den Finanzen. Die Betreibergesellschaft der MS Christiane Schulte hatte Kredite in japanischen Yen aufgenommen. Solche Kredite entpuppten sich als Stolperstein vieler Schiffsbeteiligungen, da die Tilgung dieser Kredite durch den unerwarteten Höhenflug des Yen teuer als kalkuliert ist. Die MT Team Neptun wartet ebenfalls mit mäßigen Aussichten auf, da bereits in der Leistungsbilanz 2010 angekündigt wurde, dass bis ins Jahr 2013 keine Ausschüttungen mehr fließen sollen, sodass auch die Einnahmen des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 30 Flottenfonds I leiden.

 

Angesichts dessen stellt sich die Frage, wie sich der Lloyd Fonds LF 30 Flottenfonds I in der aktuellen Krise der Schifffahrt behaupten wird. Der Markt der Transportschifffahrt hat sich seit dem letzten Jahr nicht erholt. Im Gegenteil: Im Sommer 2012 intensiviert sich die Krise der Schifffahrt und die Zahl der notleidenden Schiffsbeteiligungen steigt rapide an. Was können Anleger des Lloyd Fonds LF 30 Flottenfonds I in dieser Situation unternehmen? Eine Option ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage ausgelotet werden, ob Anlegern der verlustfreie Ausstieg aus dem Lloyd Fonds LF 30 Flottenfonds I ermöglicht werden kann. Um Anlegern eine Ausstieg zu ermöglichen, kann beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler überprüft werden.

 

Im Rahmen einer Anlageberatung müssen die Berater über die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds aufklären. Wurden Anleger nicht über die Risiken ausgeklärt, die sich aus dem unternehmerischen Charakter der Schiffsbeteiligungen des Lloyd Fonds LF 30 Flottenfonds I ergeben, aufgeklärt, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn nicht jedem Anleger wurde in der Anlageberatung erklärt, dass es sich bei einem Schiffsfonds um ein Unternehmen handelt. Daher sind Schiffsdachfonds auch keine sichere Kapitalanlage oder nicht für die sichere Altersvorsorge geeignet. Auch mussten Anleger darauf hingewiesen werden, dass sie sich nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an einem Schiffsfonds trennen können. Der Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsanteile ist nicht geregelt und ein Verkauf der Beteiligungen am Lloyd Fonds LF 30 Flottenfonds I ist daher nicht immer möglich.

 

Schadensersatz bei falscher Beratung

 

Haben Anleger des Lloyd Fonds LF 30 Flottenfonds I das Gefühl, dass sie bei ihrem Anlageberatungsgespräch im Dunkel über die Risiken ihrer Schiffsbeteiligung, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Fehlerhafte Anlageberatungen lösen Schadensersatzansprüche der Anleger gegenüber der beratenden Bank aus. Anleger des Lloyd Fonds LF 30 Flottenfonds I sollten angesichts der ungewissen weitern Entwicklung des Schiffsfonds nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Anleger, die in Lloyd Fonds-Schiffsbeteiligungen investierten.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Lloyd Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

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Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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