Lloyd Fonds LF 32 Flottenfonds II – Wie geht es bei dem Schiffsfonds weiter?

Lloyd Fonds LF 32 Flottenfonds II – Wie geht es bei dem Schiffsfonds weiter?
02.08.2012379 Mal gelesen
Bereits einmal mussten die Anleger des Lloyd Fonds LF 32 Flottenfonds II ihrer Schiffsbeteiligung finanziell beistehen. Im Krisenjahr 2012 wird sich zeigen, ob die beiden Schiffe des Fonds am Markt bestehen können.

In den Jahren 2003 und 2004 konnten sich Anleger sich an dem Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 32 Flottenfonds II beteiligen. Der Schiffsdachfonds beteiligte sich ursprünglich an fünf Schiffsgesellschaften, von denen heute nur noch zwei übrig sind: Die beiden Schiffsfonds des Containerschiffs MS Annabelle Schulte und des Tanker MT Team Jupiter. Bereits vier Jahre nach dem Start des Lloyd Fonds LF 32 Flottenfonds II wurden die beiden Tanker MT Maersk Ramsey und MT Tapatio veräußert. Da die finanzierende Bank sich nicht weiter finanziell bei dem Zielfonds MS Carolin Schulte engagieren wollte, musste das Schiff im Jahr 2011 vorzeitig verkauft werden. Und auch bei den beiden verbliebenen Schiffen sowie bei dem Schiffsfonds  Lloyd Fonds LF 32 Flottenfonds II selbst gibt es Schwachstellen in den Finanzen.

 

2011 musste eine Insolvenz des LF 32 Flottenfonds abgewendet werden

 

Die Schiffsbeteiligung Lloyd Fonds LF 32 Flottenfonds II stand im Jahr 2011 bereits vor der Insolvenzanmeldung und musste durch Anlegergeld gerettet werden. Auch die Finanzen der MS Annabelle Schulte bedurften der Sanierung. Die dadurch erforderlichen Tilgungsstundungen führen dazu, dass bis auf Weiteres keine Zahlungen an den Lloyd Fonds LF 32 Flottenfonds II fließen. Die finanziellen Aussichten der Beteiligung an der MT Team Jupiter sind ebenfalls nicht vielversprechend in der nächsten Zeit. Bereits in der Leistungsbilanz 2010 wurde angekündigt, dass bis ins Jahr 2013 keine Ausschüttungen mehr fließen sollen.

 

Angesichts dessen stellt sich die Frage, wie sich die Zukunft des  Lloyd Fonds LF 32 Flottenfonds II gestalten wird. Es scheint, als hätten die Anleger der Schiffsbeteiligung noch nicht alle Klippen umschifft. Was können Anleger des Lloyd Fonds LF 32 Flottenfonds II in dieser Situation unternehmen? Eine Option ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage ermittelt werden, ob Anlegern der verlustfreie Ausstieg aus dem Lloyd Fonds LF 32 Flottenfonds II ermöglicht werden kann. Hierfür kann beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler überprüft werden.

 

Schiffsfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen

 

Im Rahmen einer Anlageberatung müssen die Berater über die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds aufklären. Wurden Anleger nicht auf die Risiken hingewiesen, die sich aus dem unternehmerischen Charakter des Lloyd Fonds LF 32 Flottenfonds II ergeben,  stehen Schadensersatzansprüche der Anleger wegen falscher Beratung im Raum. Denn nicht jedem Anleger wurde in der Anlageberatung ausreichend erklärt, was ein geschlossener Schiffsfonds ist und welche Risiken mit einer Beteiligung verbunden sind. Daher sind Schiffsdachfonds auch keine sichere Kapitalanlage oder nicht für die sichere Altersvorsorge geeignet. Auch mussten Anleger darauf hingewiesen werden, dass sie sich nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an einem Schiffsfonds trennen können. Der Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsanteile ist nicht geregelt und ein Verkauf der Beteiligungen am Lloyd Fonds LF 32 Flottenfonds II ist daher nicht immer möglich.

 

Haben Anleger des Lloyd Fonds LF 32 Flottenfonds II das Gefühl, dass sie bei ihrem Beratungsgespräch nicht ausreichend über die Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt wurden, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Angesichts der ungewissen weiteren Entwicklung des Schiffsfonds sollten dessen Anleger nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Anleger, die in Lloyd Fonds-Schiffsbeteiligungen investierten und wird demnächst Schadensersatzklagen für Anleger von Lloyd Schiffsbeteiligungen einreichen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Lloyd Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

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Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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