DCM Deutscher Containerfonds Madeira 2 – Welche Rechtsansprüche stehen Anlegern zu?

DCM Deutscher Containerfonds Madeira 2 – Welche Rechtsansprüche stehen Anlegern zu?
01.08.2012286 Mal gelesen
Die Anleger des Fonds Deutscher Containerfonds Madeira 2 mussten auf Ausschüttungen verzichten. Welche Rechte und Ansprüche haben die Anleger der Containerbeteiligung?

Die Anleger der Containerbeteiligung Deutscher Containerfonds Madeira 2 des Anbieters DCM fließen mussten sich bereits mit verringerten Ausschüttungen zufrieden geben. Aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise konnte die Containerbeteiligung nicht so viel Gewinn erwirtschaften, um die erhofften Ausschüttungen an die Anleger bewerkstelligen zu können. Die Finanzen des DCM Deutscher Containerfonds Madeira 2 werden durch höhere Kosten belastet, während die Einnahmen geringer als kalkuliert waren. Doch auch anderer Stelle mussten die über 1.000 Anleger des 2006 aufgelegten Containerfonds umdisponieren. Im Jahr 2011 wurde die Laufzeit des DCM Deutscher Containerfonds Madeira 2 um drei Jahre verlängert bis ins Jahr 2017.

 

Fondslaufzeit bis 2017 verlängert

 

Anleger des DCM Deutscher Containerfonds Madeira 2, die sich nicht mit der Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage in Erwägung ziehen. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann ermitteln, welche Rechte und Ansprüche Anlegern zustehen. Zum Beispiel kann geprüft werden, ob bei der Anlageberatung Fehler passierten und ob deshalb Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum stehen. 

 

Die Anleger mussten über die verschiedenen Risiken einer Containerbeteiligung aufgeklärt werden, wie zum Beispiel das Totalverlustrisiko, das jeder Unternehmensbeteiligung innewohnt. Auch musste Anlegern die Funktionsweise eines geschlossenen Containerfonds erklärt werden. So handelt es sich bei dem DCM Deutscher Containerfonds Madeira 2  nicht um eine jederzeit verfügbare Kapitalanlage. Zwar können "gebrauchte" Fondsanteile auf dem Zweitmarkt verkauft werden, jedoch hängt ein Verkauf von der Nachfrage ab.

 

Schadensersatz bei fehlerhafter Beratung

 

Haben die Berater die Anleger vor der Investition in den DCM Deutscher Containerfonds Madeira 2 nicht ausreichend über die Risiken und die Funktionsweise einer Containerbeteiligung aufgeklärt, bestehen für die Anleger des DCM Deutscher Containerfonds Madeira gute Chancen, dass sie sich von ihrer Kapitalanlage trennen können und Schadensersatz fordern können. Anleger des DCM Deutscher Containerfonds Madeira 2, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Containerfonds

 

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