CS Euroreal: Anlegerkanzlei klagt für Anleger nach der Auflösung des offenen Immobilienfonds

CS Euroreal: Anlegerkanzlei klagt für Anleger nach der Auflösung des offenen Immobilienfonds
09.07.2012322 Mal gelesen
Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen reichte bereits Schadensersatzklagen für Anleger des aufgelösten Immobilienfonds CS Euroreal bei Gericht ein. Anleger können auch an Interessengemeinschaft teilnehmen.

Nach der Auflösung des CS Euroreal Ende Mai 2012 stellt sich für viele Anleger des Immobilienfonds die Frage, ob sie an der jahrelangen Auflösung gezwungenermaßen teilnehmen müssen. Zwar erhielten sie wenige Wochen nach der Auflösung rund 4,30 Euro je Anteil. Auf die weiteren Auszahlungen werden die Anleger noch eine Weile warten müssen, da 6 Monate zwischen den Auszahlungsterminen liegen. Wie viel Geld der Fonds CS Euroreal bei diesen Terminen jeweils auszahlen wird, hängt davon ab, wie erfolgreich das Management die Objekte des Immobilienfonds veräußern kann.

 

Interessengemeinschaft

Was können Anleger, die sich jetzt von ihren Anteilen am CS Euroreal trennen möchten unternehmen? Sie können ihre Anteile zum Beispiel an der Börse verkaufen. Dies ist weiterhin wie gewohnt möglich. Ein Börsenverkauf birgt allerdings wegen Kursschwankungen Ungewissheiten. Auch wird eine Verkaufsgebühr fällig, die einkalkuliert werden muss und auch Börsenkurs aktuell deutlich unter dem einstigen Ausgabepreis der Anteile. Eine andere Möglichkeit bietet die Beteiligung an einer Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der Credit Suisse, die den CS Euroreal auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits zahlreiche Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um der Interessengemeinschaft beizutreten.

 

Schadensersatzklagen

Unabhängig von der Teilnahme an der Interessengemeinschaft kann auch geprüft werden, ob Anlegern des CS Euroreal individuelle Schadensersatzansprüche zustehen. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen reichte bereits Klagen aufSchadensersatz für Anleger des CS Euroreal bei Gericht ein.. Die Beratung durch die Postbank, die Commerzbank und Sparkassen ließ häufig zu wünschen übrig, weswegen bei den vielen der Kanzlei vorliegenden Fällen sehr häufig Schadensersatzansprüche gegeben sind. Verschiedene Gerichte sprachen daher Anlegern offener Immobilienfonds Schadensersatz wegen falscher Beratung zu. Oft sollte die Investition in den CS Euroreal als sichere Kapitalanlage oder der Altersvorsorge dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen, dem Konzept einer sicheren Geldanlage widersprechen. Anleger, die dies oder ähnliches erlebten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Interessengemeinschaft CS Euroreal

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

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Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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