LBB Invest Stratego Grund Fonds setzt Rücknahme aus

Aktien Fonds Anlegerschutz
02.07.2012544 Mal gelesen
Die Landesbank Berlin GmbH (LBB Invest) hat verkündet, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine des Dachfonds „Stratego Grund“ bis auf weiteres ausgesetzt werden soll.

Dieser Rücknahmestopp soll laut der Kapitalanlagegesellschaft ab dem 30. März 2012 (00:00 Uhr) einsetzen. Aufträge, die bis zum 29. März 2012 eingingen, sollen noch zum Anteilspreis vom 02. April 2012 abgerechnet werden.

Als Grund für die Aussetzung der Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine soll sich die LBB Invest auf § 37, Abs. 2 Investmentgesetz berufen, welcher sich mit der Aussetzung aufgrund außergewöhnlicher Umstände befasse. De facto sei die Aussetzung mit Liquiditätsengpässen der Fondgesellschaft zu erklären. Das Portfolio des Stratego Grund sei ein gemischtes Sondervermögen und bestehe aktuell aus 15 offenen Immobilienfonds, welche weltweit in 500 Immobilien investieren. Durch die Finanzkrise, welche Mitte 2007 begonnen hat, waren viele Immobilienfonds aufgrund von Liquiditätsproblemen gezwungen, ihre Liquidation anzumelden. Die LBB Invest konnte sich bisher diesem Sog entziehen, soll sich nun aber gezwungen sehen, die Rücknahme der Fondsanteile vorerst einzustellen, um ihre eigenen Liquiditätsprobleme in den Griff zu bekommen.

Laut LBB Invest ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, bereits über diese Maßnahme unterrichtet. Die LBB Invest soll momentan aktiv an einer Lösung der Situation arbeiten, um die Interessen der Anleger zu wahren. Dies kann sich jedoch noch über Jahre ziehen, denn die Zukunft dieser offenen Immobilienfonds ist derzeit noch unklar. Der SEB ImmoInvest z.B. wird erst im Mai 2012 die Entscheidung bekannt geben, ob der Fonds wieder geöffnet wird oder die Abwicklung notwendig ist. Während dieser Wartezeiten müssen Anleger mit Verlusten ihrer Anlage rechnen.

Schadenersatzansprüche der Anleger gegenüber der Bank und ihrer Berater können bestehen, wenn über folgende Punkte nicht im angemessenen Maße aufgeklärt wurde:

  • Der Hinweis auf die Möglichkeit, dass offene Immobilienfonds geschlossen werden können
  • Die Art und Höhe von Zuwendungen und Provisionen, die regelmäßig für den Verkauf der Fondsanteile aufgegeben werden
  • Eine umfassende Aufklärung über die Art der Kapitalanlage; insbesondere auch die Ausgabe des Fondsprospektes
  • Das Risiko der Fondsanlage, welche als sogenannter Dachfonds in andere Fonds und festverzinsliche Wertpapiere investiert

  GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgar www.grprainer.com raten Betroffenen: Für geschädigte Anleger kann es ratsam sein, zu handeln und sich nicht mit möglicherweise geringen Auszahlungen zufrieden zu geben. Eine Möglichkeit ist, mit Hilfe eines Rechtsanwalts zu versuchen, den Kauf der Anteile rückabzuwickeln. Da etwaige Ansprüche aus Fondsbeteiligungen der Verjährung unterliegen, sollten Anleger sich nicht zu viel Zeit lassen, bevor sie einen Rechtsanwalt aufsuchen.

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