Hansa-Treuhand Flottenfonds V Schiffsbeteiligung - Anlegern droht der nächste Flop

Aktien Fonds Anlegerschutz
20.06.2012332 Mal gelesen
Niedrige Charter- und Poolraten beim Schiffsfonds sowie eine Havarie der MT "HS Elektra" verheißen nichts Gutes.

Zwei Containerschiffe, die MS "HS BERLIOZ" und die MS "HS SCOTT" sowie ein damals bereits neun Jahre alten Aframax Rohöltanker (MT "HS ELEKTRA") wurden im HT Flottenfonds V zusammengefasst und im Jahr 2007 auf den Markt gebracht. Jetzt droht dem Schiffsfond die Insolvenz, den Anlegern der Totalverlust ihrer Einlagen. Sie werden zur Rückzahlung von Ausschüttungen und zu einer Kapitalerhöhung aufgefordert.

Einer der Gründe für die desaströse Situation des Fonds ist die Lage auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten, verursacht durch den Zusammenbruch der Chartermärkte im Herbst 2008. Dementsprechend konnten die Schiffe von Anfang an die prospektierten Chartereinnahmen nicht erwirtschaften. Auch heute liegen die Charterraten noch weit unter dem prospektierten Niveau, wobei Marktbeobachter auf absehbare Zeit nicht von einer Erholung ausgehen.

Hinzu kommt, dass die Schiffe sehr teuer eingekauft wurden. Die Preise mögen zwar den damals marktüblichen Preisen entsprochen haben, die Preise befanden sich aber, wie das fondstelegramm im September 2007 anmerkte, "auf historisch hohem Niveau", es wurde also langfristig betrachtet sehr teuer eingekauft. Ein Umstand, der in der Beratung der Anleger praktisch nie erwähnt wurde.

Im Juni 2009 erlitt der Rohöltanker MT "HS ELEKTRA" durch eine Grundberührung erhebliche Schäden, die einen sechsmonatiger Betriebsausfall zur Folge hatte. Dass derlei Teil des von den Anlegern einzugehenden, unternehmerischen Risikos ist, wurde in der Beratung ebenfalls nie thematisiert.

Schadenersatz als realistische Option

Die Entwicklungen des Fonds seit 2008 haben gezeigt, dass es sich bei einer Schiffsbeteiligung um eine hochspekulative und riskante Investition handelt, die durchaus den Totalverlust des eingesetzten Kapitals zur Folge haben kann. Weder über diesen Umstand, noch über die einzelnen Risiken wurden die Anleger des HAT Flottenfonds V, mit denen wir bislang gesprochen haben, von ihren Anlageberatern informiert.

Ganz im Gegenteil: Noch heute sind im Internet (die Seite haben wir vorsorglich gespeichert) die sachlich falschen Anpreisungen eines Hauptvertriebspartners des HT Flottenfonds V nachzulesen:

  • Von "günstig eingekauften Schiffen" ist da die Rede, obwohl 2007 die Zeit historisch höchster Schiffspreise war.
  • "Der Prospekt kalkuliert konservativ. Wir erwarten höhere Charterraten." heißt es, obwohl in den einschlägigen Wirtschaftszeitungen in den Jahren 2006 und 2007 vor sinkenden Charterraten und Überkapazitäten gerade im Containermarkt gewarnt wurde. Davon, dass die Charterraten für Rohöltanker im Wesentlichen von den Fördermengen abhängen und daher schwanken können (auch nach unten) liest man dort nichts.
  • Zu lesen ist vielmehr, dass die "gut rentablen Schiffsanteile (sind) sofort fungibel (handelbar) = hoch liquide" seien, obwohl für Schiffsfonds, wie der Bundesgerichtshof (BGH) bereits festgestellt hat, kein funktionierender Zweitmarkt besteht, eine Veräußerung in der Regel nicht oder nur mit zum Teil ganz erheblichen Preisabschlägen möglich ist.
  • Zur idealen Zielgruppe des Fonds "zählen auch Privatiers. Weil: risikoarm - gut rentabel - steuergünstig - geldnah - pflegeleicht" heißt es auf der Seite, was sachlich höchst bedenklich und grob irreführend ist. Denn ein Schiffsfonds stellt eine unternehmerische Beteiligung dar, ist dementsprechend mit hohen Risiken bis hin zum Risiko des Totalverlusts behaftet. Als Altersvorsorge oder zur Anlage von Vermögen im Alter ist ein solcher Fonds, wie der BGH festgestellt hat, überhaupt nicht geeignet.

Anleger des HT Flottenfonds V, die in dieser und ähnlicher Weise falsch beraten beziehungsweise getäuscht wurden, haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche ihre Berater nötigenfalls gerichtlich durchzusetzen.

Haben Sie Fragen zu Ihren Möglichkeiten als Anleger des HT Flottenfonds V? Rufen Sie uns an. Wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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