Offene Immobilienfonds – Was können unzufriedene Anleger tun? Spezialisierte Kanzlei hilft Anlegern

Offene Immobilienfonds – Was können unzufriedene Anleger tun? Spezialisierte Kanzlei hilft Anlegern
19.06.2012302 Mal gelesen
Schließungen, Auflösungen, Abwicklungen. Eine negative Schlagzeile über offene Immobilienfonds jagt die nächste. Was können Anleger, die angesichts der Krise um ihr angelegtes Geld bangen, jetzt unternehmen? Auf offene Immobilienfonds spezialisierte Anlegerkanzlei kann helfen.

Die Branche der offenen Immobilienfonds kam in den letzten Monaten vom Regen in die Traufe. Die häufigen Bekanntmachungen von Schließungen, Verlängerungen der Schließungen, Auflösungen und Abwicklungen ließen Anleger aufhorchen. Die Krise der offenen Immobilienfonds lässt sich im Jahr 2012 nicht übersehen. Zu den negativen Höhepunkten dieser Entwicklung gehören die spektakulär gescheiterten Testhandelstage der beiden Branchengiganten CS Euroreal und SEB Immoinvest. Allein durch diese beiden aufgelösten Fonds sind Anlegergelder im Wert von rund 12 Mrd. Euro in Abwicklungen gefangen. Doch es gibt noch weitere, ebenfalls geschlossene oder schon aufgelöste offene Immobilienfonds, in denen noch Anlegergelder in Millionenhöhe schlummern. Zum Beispiel die Fonds DEGI International, AXA Immoselect, KanAm Grundinvest, LBB Stratego Grund oder Morgan Stanley P2 Value. Von der Krise der offenen Immobilienfonds sind hunderttausende Privatanleger betroffen.

 

Für Anleger sind die oft jahrelangen Abwicklungen nicht selten eine große Belastung. Denn einer der Hauptgründe, Geld in einem offenen Immobilienfonds anzulegen, war häufig die jederzeitige Verfügbarkeit des angelegten Kapitals. Was nicht jedem Anleger bei der Anlageberatung erzählt wurde: Seit 2004 wurden immer wieder offene Immobilienfonds geschlossen, weil sie über zu wenig liquide Mittel verfügten. So mancher überraschte Anleger musste feststellen, dass eine Schließung bis zu 2 Jahre andauern kann und dass währenddessen keine Anteile an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden können. Kam es zum Schlimmsten und der Fonds wurde aufgelöst, sind die Gelder der Anleger oft über Jahre hinweg in dem aufgelösten Fonds "gefangen". Die Auflösungen des SEB Immoinvest und CS Euroreal sollen beispielsweise jeweils 5 Jahre dauern. Hält man sich nun das ursprüngliche Anlageziel "jederzeitige Verfügbarkeit" vor Augen, ist es verständlich, wenn Anleger Alternativen zu Auflösungen und Abwicklungen suchen, um wieder an ihr angelegtes Geld zu kommen.

 

Es gibt für Anleger eines offenen Immobilienfonds Alternativen zu Schließung und Auflösung

 

Ein Verkauf der Anteile an der Börse ist wegen der damit verbundenen Unsicherheit und Verkaufsgebühren nicht für jeden Anleger eine Option. Doch es gibt weitere Möglichkeiten: Wollten Anleger seinerzeit von ihren Bank- oder Anlageberatern die Empfehlung einer sicheren und jederzeit verfügbaren Kapitalanlage, steht eine Falschberatung im Raum. Schon wegen der stets möglichen Schließung entsprach und entspricht ein offener Immobilienfonds nicht den Anlagezielen. Wurden Anleger falsch beraten, können sie sich von ihren Anteilen trennen und Schadensersatz von der beratenden Bank oder dem Anlageberater fordern. Es handelt sich hierbei um eine individuelle Klage. Bei großen offenen Immobilienfonds gibt es zusätzlich die Möglichkeit, dass Anleger sich einer Interessengemeinschaft anschließen können, zum Beispiel beim CS Euroreal, LBB Stratego Grund oder SEB Immoinvest. Im Rahmen einer Interessengemeinschaft gehen Anleger gemeinsam gegen die Fondsgesellschaft vor.

 

Über diese beiden Möglichkeiten - Schadensersatzklage und Interessengemeinschaft -  kann ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informieren. Jedoch müssen Anleger nicht zwingend vor Gericht ziehen. So gibt es noch weitere Optionen für Anleger eines geschlossenen oder aufgelösten offenen Immobilienfonds. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll konnte bereits mehrere Vergleiche mit Banken schließen, durch die Anleger offener Immobilienfonds ihr Geld zurückerhielten. Ansprüche von Anlegern können auch in außergerichtlichen Schiedsverfahren gegenüber Banken geltend gemacht werden. Auch bei solchen Schiedsverfahren konnte die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen bereits Erfolge für Anleger offener Immobilienfonds verbuchen. Daher sollten Anleger, deren offenen Immobilienfonds geschlossen oder aufgelöst ist, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre Chancen ausloten zu lassen. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen hat reichlich Erfahrung mit den speziellen Problematiken offener Immobilienfonds.

 

Weiterlesen unter:

Infoseite Offene Immobilienfonds

 

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