Dr. Peters DS-Fonds Nr. 95 MT Front Melody – Schadenersatz für Anleger

Dr. Peters DS-Fonds Nr. 95 MT Front Melody – Schadenersatz für Anleger
15.06.2012257 Mal gelesen
Hilfe für Anleger der Schiffsbeteiligung DS-Fonds Nr. 95 MT Front Melody von Dr. Peters.

Der Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds Nr. 95 MT Front Melody wurde im Jahr 2003 vom Emissionshaus Dr. Peters aufgelegt. An dem geschlossenen Fonds beteiligten sich 521 Anleger, welche insgesamt 22,4 Mio. Euro in dem Schiffsfonds anlegten. Mit Hilfe dieses Geldes sowie Fremdkapital in Höhe von 30,9 Mio. Euro erwarb der Dr. Peters DS-Fonds Nr. 95 MT Front Melody das Schiff MT Front Melody. Der Kaufpreis des im Jahr 2001 vom Stapel gelaufenen Rohlöltankers betrug 54 Mio. Euro (ca. 41 Mio. Euro).

 

Sind Anleger des  Dr. Peters DS-Fonds Nr. 95 MT Front Melody nicht mit ihrer Kapitalanlage zufrieden, sollten sie nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. So kann geklärt werden, ob Anleger sich verlustfrei von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds Nr. 95 MT Front Melody lösen können. Dies kann beispielsweise durch die Überprüfung des Anlageberatungsgesprächs auf Fehler erreicht werden.

 

Zu den Fehlern, die in einem Anlageberatungsgespräch häufig vorkommen, gehört die unzureichende Aufklärung der Anleger über Risiken. So war nicht jedem Anleger bewusst, dass es sich bei einem Schiffsfonds wie dem Dr. Peters DS-Fonds Nr. 95 MT Front Melody um ein Unternehmen handelt, dem auch entsprechenden Risiken innewohnen. Zum Beispiel das Risiko des Totalverlusts des investierten Kapitals. Dabei ist dieses Risiko mit dem Konzept einer sicheren Geldanlage oder einer Altersvorsorge unvereinbar. Wegen des ungeregelten Zweitmarkts für "gebrauchte" Fondsanteile können Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 95 MT Front Melody sich auch nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen. Weiterhin wurde oft versäumt, Anleger auf eventuelle Vermittlungsprovisionen (kick backs) hinzuweisen.

 

Hilfe für Anleger

 

Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 95 MT Front Melody, die das Gefühl haben, dass sich bei ihrer Anlageberatung diese oder ähnliche Fehler ereigneten, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Im Fall einer Falschberatung bestehen für die Anleger gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Im Idealfall wird der Schadensersatzbetrag sogar verzinst. Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 95 MT Front Melody sollten sich daher an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre Möglichkeiten eines verlustfreien Ausstiegs überprüfen zu lassen.

 

Weiterlesen unter:

Infoseite Dr. Peter Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 1

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de