Dr. Peters DS-Fonds Nr. 117 DS Patriot Containerschiff – Schadensersatz für Anleger des Schiffsfonds

Dr. Peters DS-Fonds Nr. 117 DS Patriot Containerschiff – Schadensersatz für Anleger des Schiffsfonds
15.06.2012370 Mal gelesen
Hilfe für Anleger des Dr. Peters Schiffsfonds DS-Fonds Nr. 117 DS Patriot Containerschiff.

Der vom Emissionshaus Dr. Peters entwickelte DS-Fonds Nr. 117 DS Patriot Containerschiff kam im Jahr 2006 auf den Markt. Die Anleger zahlten 38,1 Mio. Euro in den geschlossenen Schiffsfonds ein. Mit Hilfe dieses Gelds sowie weiterem Fremdkapital erwarb der Fonds das Containerschiff DS Patriot zum Preis von 80 Mio. US-Dollar (ca. 62 Mio. Euro). Die DS Patriot wurde 2001 in Dienst gestellt und im Januar 2006 von dem Dr. Peters DS-Fonds Nr. 117 DS Patriot Containerschiff übernommen.

 

Sind Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 117 DS Patriot Containerschiff unzufrieden, sollten sie erwägen, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Durch eine rechtliche Überprüfung der Beteiligung an dem Schiffsfonds kann geklärt werden, ob die Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 117 DS Patriot Containerschiff verlustfrei aus ihrer Kapitalanlage aussteigen können. Dies kann beispielsweise durch die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler erreicht werden.

 

Zu den typischen Fehlerquellen einer Anlageberatung zählt die unzureichende Risikoaufklärung der Anleger. Daher war nicht jedem Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 117 DS Patriot Containerschiff bewusst, dass ein Schiffsfonds ein Unternehmen ist. Daher besteht - wie bei jedem Unternehmen - das Risiko, dass das eingesetzte Kapital vollständig verloren gehen kann. Dieses Risiko ist allerdings mit dem Konzept einer sicheren Kapitalanlage oder einer Altersvorsorge unvereinbar. Wegen des nicht geregelten Zweitmarkts für "gebrauchte" Fondsanteile können Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 117 DS Patriot Containerschiff sich auch nicht jederzeit problemlos von ihren Beteiligung trennen. Auch wurden Anleger nicht immer über eventuelle Vermittlungsprovisionen (kick backs), die bei der erfolgreichen Vermittlung von Schiffsfonds oft und üppig flossen, aufgeklärt.

 

Hilfe für Anleger

 

Haben Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 117 DS Patriot Containerschiff das Gefühl, dass ihre Anlageberatung diese oder ähnliche Fehler aufwies, sollten sie sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht helfen lassen. Wurden Anleger falsch beraten, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Im Idealfall wird der Schadensersatzbetrag sogar verzinst. Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 117 DS Patriot Containerschiff sollten sich daher an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um abklären zu lassen, ob sie sich verlustfrei von ihrer Beteiligung lösen können.

 

Weiterlesen unter:

Infoseite Dr. Peter Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen

 

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