Dr. Peters DS-Fonds Nr. 118 DS Dominion Containerschiff – Schadensersatz für Anleger

Dr. Peters DS-Fonds Nr. 118 DS Dominion Containerschiff – Schadensersatz für Anleger
14.06.2012237 Mal gelesen
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann unzufriedenen Anlegern des Schiffsfonds DS-Fonds Nr. 118 DS Dominion Containerschiff aus dem Haus Dr. Peters helfen.

Der geschlossene Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds Nr. 118 DS Dominion Containerschiff wurde im Jahr 2006 aufgelegt. Die 710 Anleger des vom Emissionshaus Dr. Peters entwickelten Fonds brachte Kapital im Wert von 29,3 Mio. Euro in den Schiffsfonds ein. Dieses Geld sowie Fremdkapital investierte der Schiffsfonds in die DS Hyundai Dominion. Das Containerschiff wurde 2001 erbaut und am 13.01.2006 vom Dr. Peters DS-Fonds Nr. 118 DS Dominion Containerschiff übernommen. Da der Fonds mit Schifffahrtskrise zu kämpfen hatte, mussten die Anleger in der Vergangenheit bereits mit nicht erwartungsgemäßen Ausschüttungen vorlieb nehmen.

 

Ausschüttungen nicht immer erwartungsgemäß

 

Sind Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 118 DS Dominion Containerschiff angesichts dessen unzufrieden, sollten sie sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Durch eine rechtliche Überprüfung der Beteiligung an dem Schiffsfonds kann geklärt werden, ob die Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 118 DS Dominion Containerschiff sich verlustfrei von ihrer Kapitalanlage lösen können. Dies kann beispielsweise durch die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler erreicht werden.

 

Zu den typischen Fehlerquellen einer Anlageberatung zählt die unzureichende Risikoaufklärung der Anleger. Daher war nicht jedem Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 118 DS Dominion Containerschiff bewusst, dass ein Schiffsfonds unternehmerischen Charakter hat. Daher besteht - wie bei jedem Unternehmen - das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Kapitals. Dieses Risiko ist allerdings mit dem Konzept einer sicheren Kapitalanlage oder einer Altersvorsorge unvereinbar. Wegen des nicht geregelten Zweitmarkts für "gebrauchte" Fondsanteile können Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 118 DS Dominion Containerschiff sich auch nicht jederzeit problemlos von ihren Beteiligung trennen. Auch wurden Anleger nicht immer über eventuelle Vermittlungsprovisionen (kick backs), die bei der erfolgreichen Vermittlung von Schiffsfonds oft und üppig flossen, aufgeklärt.

 

Hilfe für Anleger

 

Haben Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 118 DS Dominion Containerschiff das Gefühl, dass ihre Anlageberatung diese oder ähnliche Fehler aufwies, sollten sie sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht helfen lassen. Wurden Anleger falsch beraten, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Im Idealfall wird der Schadensersatzbetrag sogar verzinst. Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 118 DS Dominion Containerschiff sollten sich daher an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um abklären zu lassen, ob sie sich verlustfrei von ihrer Beteiligung lösen können.

 

Weiterlesen unter:

Infoseite Dr. Peters Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen

 

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