Dr. Peters DS-Fonds Nr. 119 DS Republic Containerschiff – Hilfe für Anleger

Dr. Peters DS-Fonds Nr. 119 DS Republic Containerschiff – Hilfe für Anleger
14.06.2012283 Mal gelesen
Was können unzufriedene Anleger des Schiffsfonds DS-Fonds Nr. 119 DS Republic Containerschiff tun? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann helfen.

Der Schiffsfonds DS-Fonds Nr. 119 DS Republic Containerschiff wurde im Jahr 2006 vom Emissionshaus Dr. Peters herausgegeben. Im Januar desselben Jahres erwarb der geschlossene Fonds das gleichnamige Containerschiff für 80 Mio. US-Dollar (ca. 62 Mio. Euro). Der Stapellauf der DS Republic war bereits im Jahr 2001. Der Fonds hat 1.895 Anleger; mehr als die vier Schwesterfonds, die die baugleichen Schiffe DS Kingdom, DS Patriot, DS Dominion und DS National betreiben. Von Seiten der Anleger wurden fast 70 Mio. Euro in den Dr. Peters DS-Fonds Nr. 119 DS Republic Containerschiff investiert. In der Vergangenheit mussten die Anleger sich bereits mit nicht erwartungsgemäßen Auszahlungen begnügen.

 

Ausschüttungen nicht immer im erwarteten Ausmaß geflossen

 

Sind Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 119 DS Republic Containerschiff angesichts dessen unzufrieden, sollten sie sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung der Beteiligung an dem Schiffsfonds kann geklärt werden, ob die Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 119 DS Republic Containerschiff sich verlustfrei von ihrer Kapitalanlage lösen können. Dies kann beispielsweise durch die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler erreicht werden.

 

Zu den typischen Fehlerquellen einer Anlageberatung zählt die unzureichende Risikoaufklärung der Anleger. Daher war nicht allen Anlegern des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 119 DS Republic Containerschiff bewusst, dass ein Schiffsfonds unternehmerischen Charakter hat. Daher besteht - wie bei jedem Unternehmen - das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Kapitals. Dieses Risiko widerspricht allerdings dem Konzept einer sicheren Kapitalanlage oder einer Altersvorsorge. Wegen des nicht geregelten Zweitmarkts für "gebrauchte" Fondsanteile können Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 119 DS Republic Containerschiff sich auch nicht jederzeit problemlos von ihren Beteiligung trennen. Auch wurden Anleger nicht immer über eventuelle Vermittlungsprovisionen (kick backs), die bei der erfolgreichen Vermittlung von Schiffsfonds oft und üppig flossen, aufgeklärt.

 

Schadensersatz wegen Falschberatung

 

Haben Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 119 DS Republic Containerschiff das Gefühl, dass ihre Anlageberatung diese oder ähnliche Fehler aufwies, sollten sie sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht helfen lassen. Wurden Anleger falsch beraten, sind die Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können, gut. Im Idealfall wird der Schadensersatzbetrag sogar verzinst. Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 119 DS Republic Containerschiff sollten sich daher an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um abklären zu lassen, ob sie sich verlustfrei von ihrer Beteiligung lösen können.

 

Weiterlesen unter:

Infoseite Dr. Peters Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen

 

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