Schadenersatz bei offenen Immobilienfonds

Aktien Fonds Anlegerschutz
12.06.2012287 Mal gelesen
Gerichte stärken die Aussichten vieler Kleinanleger, Ihr Geld vollständig zurückzubekommen

Mehrere Hunderttausend Anleger haben ihre Ersparnisse in offene Immobilienfonds wie SEB Immoinvest und CS Euroreal  investiert; sicher, wie sie meinten. Seit Herbst 2008 schlossen die meisten für Kleinanleger zugänglichen offenen Immobilienfonds und Immobilien-Dachfonds für immer und werden nun abgewickelt. Jetzt kam auch für die beiden Dickschiffe unter den offenen Immobilienfonds, SEB Immoinvest und CS Euroreal das Aus. Die Anleger, die bereits in den zurückliegenden zwei Jahren nicht an ihr Geld kamen, werden nun über fünf Jahre hinweg Teilzahlungen erhalten, so zumindest die Planung des Fondsmanagements. Ob sie ihr Geld im Zuge der langwierigen Abwicklung der Fonds vollständig zurückerhalten werden, ist allerdings fraglich.

Zahlreiche Anleger, denen die offenen Immobilienfonds als  risikolose Anlage empfohlen wurden,  fühlen sich schlecht beraten und wollen sich mit den nun drohenden Verlusten nicht zufrieden geben. Die Chancen, den gesamten investierten Betrag zurückzubekommen sind durch zwei Entscheidungen der Landgerichte in Berlin und Frankfurt erheblich gestiegen.

In noch nicht rechtskräftigen Urteilen haben die Gerichte die Rechte der Anleger gestärkt. Sie stellten fest, dass Anleger bei der Beratung zum Erwerb von Anteilen an offenen Immobilienfonds über das Risiko eines Kapitalverlusts im Zusammenhang mit der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen zu informieren seien. Dabei handele es sich um ein dieser Anlageform grundsätzlich innewohnendes, dem Anleger regelmäßig nicht erkennbares Risiko. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Mathias Nittel, dessen Kanzlei zahlreiche Anleger offener Immobilienfonds vertritt, begrüßt die Entscheidungen: "Viele Anleger sind von der Aussetzung der Anteilsrücknahme völlig überrascht worden. Dass sie von einem Tag auf den anderen nicht mehr an ihr Geld kommen könnten, war ihnen zuvor von niemandem gesagt worden." Stattdessen sei, so Anlegeranwalt Nittel, in den meisten Fällen von einer völlig risikolosen Anlage gesprochen und zugesichert worden, dass die Anleger jederzeit ihre Fondsanteile zurückgeben könnten und im Gegenzug ihr Geld erhalten. Dass dies so nicht richtig war, haben die Entwicklungen der letzten Jahre gezeigt.

Anleger, die den entstandenen Schaden nicht hinnehmen wollen, haben gute Chancen, ihre Ansprüche gegen die beratende Bank oder die Kapitalanlagegesellschaft durchzusetzen. Möglichen Ansprüchen auf Rückabwicklung droht allerdings im Jahr 2012 die Verjährung. Anleger, die sich falsch beraten fühlen, sollten daher schnell handeln.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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