Dr. Peters DS-Fonds Nr. 113 VLCC Pluto Glory – Schadensersatz für Anleger

Dr. Peters DS-Fonds Nr. 113 VLCC Pluto Glory – Schadensersatz für Anleger
06.06.2012365 Mal gelesen
Welche Möglichkeiten stehen Anlegern des Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds Nr. 113 VLCC Pluto Glory offen? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern helfen.

Das Emissionshaus Dr. Peters aus Dortmund brachte den DS-Fonds Nr. 113 VLCC Pluto Glory im Jahr 2005 auf den Markt. Der geschlossene Schiffsfonds erwarb im April 2005 den 2001 gebauten Rohöltanker VLCC Pluto Glory. Der Kaufpreis vom 105 Mio. US-Dollar (ca. 80 Mio. Euro) wurde teilweise mit dem von den Anlegern zur Verfügung gestellten Kapital beglichen. Die 1.063 Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 113 VLCC Pluto Glory hatten 43,9 Mio. Euro in den Schiffsfonds eingezahlt.

 

Sind Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 113 VLCC Pluto Glory mit ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds unzufrieden, sollten sie sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. So kann überprüft werden, ob den Anlegern des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 113 VLCC Pluto Glory der verlustfreie Ausstieg aus der Beteiligung ermöglich werden kann. Dies kann beispielsweise durch die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler erreicht werden.

 

Schiffsfonds bergen Risiken

 

Bei den Anlageberatungsgesprächen wurden Anleger in vielen Fällen nicht ausreichend über die einem Schiffsfonds innewohnenden Risiken aufgeklärt. Daher war nicht jedem Anleger bekannt, dass ein Schiffsfonds wie der Dr. Peters DS-Fonds Nr. 113 VLCC Pluto Glory ein Unternehmen ist. Daher besteht - wie bei jedem Unternehmen - das Risiko, dass das eingesetzte Kapital vollständig verloren gehen kann. Dieses Risiko ist allerdings mit dem Konzept einer sicheren Kapitalanlage oder einer Altersvorsorge  nicht zu vereinbaren. Wegen des nicht geregelten Zweitmarkts für "gebrauchte" Fondsanteile können Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 113 VLCC Pluto Glory sich auch nicht jederzeit von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen. Auch wurden Anleger nicht immer über eventuelle Vermittlungsprovisionen (kick backs), die bei der erfolgreichen Vermittlung von Schiffsfonds oft und üppig flossen, aufgeklärt.

 

Hilfe für Anleger

 

Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 113 VLCC Pluto Glory, deren Anlageberatung diese oder ähnliche Defizite aufwies, sollten erwägen, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. In dem Fall, dass Anleger falsch beraten wurden, stehen die Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können, gut. Im Idealfall wird der Schadensersatzbetrag sogar verzinst. Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 113 VLCC Pluto Glory sollten sich daher an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um abklären zu lassen, ob sie sich verlustfrei von ihrer Beteiligung lösen können.

 

Weiterlesen unter:

Infoseite Dr. Peters Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen

 

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