Dr. Peters DS-Fonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory – Schadensersatz für Anleger

Dr. Peters DS-Fonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory – Schadensersatz für Anleger
06.06.2012273 Mal gelesen
Was können Anleger, die mit ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory unzufrieden sind, unternehmen? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern helfen.

Das Emissionshaus Dr. Peters entwickelte im Jahr 2005 den Schiffsfonds  Dr. Peters DS-Fonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory. Der Fonds investiert in den Rohöltanker VLCC Mercury Glory. Der Tanker wurde im März 2005 in Dienst gestellt. Der Kaufpreis des Schiffs betrug 105 Mio. US-Dollar (entspricht ungefähr 80 Mio. Euro). Von Seiten der Anleger wurden 45,2 Mio. Euro in den Dr. Peters DS-Fonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory eingezahlt. Der restliche Kaufpreis wurde durch Fremdkapital finanziert.

 

Schiffsfonds sind ungeeignet für die Altersvorsorge

 

Sind Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory mit ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds nicht zufrieden, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. So kann überprüft werden, ob den Anlegern des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory der verlustfreie Ausstieg aus der Beteiligung ermöglich werden kann. Dies kann beispielsweise durch die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler erreicht werden.

 

Bei den Anlageberatungsgesprächen wurden Anleger nicht immer ausreichend über die einem Schiffsfonds innewohnenden Risiken aufgeklärt. Daher war nicht jedem Anleger bekannt, dass ein Schiffsfonds wie der Dr. Peters DS-Fonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory ein Unternehmen ist. Daher besteht das Risiko, dass das eingesetzte Kapital vollständig verloren gehen kann. Dieses Risiko ist allerdings mit dem Konzept einer sicheren Geldanlage oder einer Altersvorsorge  nicht vereinbar. Wegen des nicht geregelten Zweitmarkts für "gebrauchte" Fondsanteile können Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory sich auch nicht jederzeit von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen. Auch wurden Anleger nicht immer über eventuelle Vermittlungsprovisionen (kick backs), die bei der erfolgreichen Vermittlung von Schiffsfonds oft und üppig flossen, aufgeklärt.

 

Haben Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory das Gefühl, dass bei ihrer Anlageberatung diese oder ähnliche Fehler passierten, sollten sie nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. In dem Fall, dass Anleger falsch beraten wurden, stehen die Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können, gut. Im Idealfall wird der Schadensersatzbetrag sogar verzinst. Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory sollten sich daher an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um überprüfen zu lassen, ob sie sich verlustfrei von ihrer Beteiligung lösen können.

 

Weiterlesen unter:

Infoseite Dr. Peters Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen

 

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