CFB-Fonds Nr. 169 Containerriesen der Zukunft 2 – Was können Anleger tun?

CFB-Fonds Nr. 169 Containerriesen der Zukunft 2 – Was können Anleger tun?
01.06.2012340 Mal gelesen
Hilfe für Anleger des Schiffsfonds CFB-Fonds Nr. 169 Containerriesen der Zukunft, die mit ihrer Kapitalanlage unzufrieden sind.

Im Juli 2008 wurde der Verkauf des von der Commerzbank vertriebenen Schiffsfonds CFB-Fonds Nr. 169 Containerriesen der Zukunft 2 gestartet. Mit einer Mindesteinlage von 15.000 US-Dollar konnten sich Anleger an dem Containerschiff MS CPO Palermo beteiligen. Damals befand sich die MS CPO Palermo noch im Bau. Die geplante Laufzeit des geschlossenen Schiffsfonds beträgt 18 Jahre.

 

Der CFB-Fonds Nr. 169 Containerriesen der Zukunft 2 nahm die Hälfte seiner Kredite in japanischen Yen auf. Da der Kurs des Yen nach der Finanzkrise 2008 in unvorhergesehene Höhen schnellte, gerieten etliche Schiffsfonds, die ebenfalls Yen-Kredite aufgenommen hatten, in finanzielle Schwierigkeiten. Ob auch der CFB-Fonds Nr. 169 Containerriesen der Zukunft 2 von diesen Problemen betroffen sein wird, oder ob die Fremdwährungskredite sich nicht negativ auf die Finanzen des Fonds auswirken werden, wird sich zeigen.

 

Sollten Anleger des CFB-Fonds Nr. 169 Containerriesen der Zukunft 2 mit ihrer Investition in den Schiffsfonds unzufrieden sein, kann durch die rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht geklärt werden, ob Anleger sich verlustfrei von ihrer Beteiligung trennen können. Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler.

 

Anleger können erst ab 2036 regulär kündigen

 

Zu den immer wieder vorkommenden Fehlern bei einer Anlageberatung gehört die unzureichende Aufklärung der Anleger über Risiken. So wurden Anleger nicht darüber aufgeklärt, dass es sich bei einem Schiffsfonds um ein Unternehmen mit den entsprechenden Risiken handelt. Das Risiko, dass das in den CFB-Fonds Nr. 169 Containerriesen der Zukunft 2 investierte Geld komplett verloren gehen kann, widerspricht dem Konzept einer sicheren Geldanlage oder gar einer Altersvorsorge. Weiterhin ist eine Kündigung der Beteiligung regulär erst im Jahr 2036 möglich! Wegen des ungeregelten Zweitmarkts für "gebrauchte" Fondsanteile können Anleger des CFB-Fonds Nr. 169 Containerriesen der Zukunft 2 sich auch nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen. Weiterhin wurde oft versäumt, Anleger auf Vermittlungsprovisionen (kick backs) hinzuweisen.

 

Anleger des CFB-Fonds Nr. 169 Containerriesen der Zukunft 2, die das Gefühl haben, dass sich bei ihrer Anlageberatung diese oder ähnliche Fehler ereigneten, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Im Fall einer Falschberatung bestehen gute Chancen für die Anleger, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Im Idealfall wird der Schadensersatzbetrag sogar verzinst. CFB-Fonds Nr. 169 Containerriesen der Zukunft 2 sollten sich daher an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre Möglichkeiten eines verlustfreien Ausstiegs ausloten zu lassen.

  

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Infoseite CFB-Fonds

 

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