CFB-Fonds Nr. 168 Twins 2 – Hilfe für Anleger

CFB-Fonds Nr. 168 Twins 2 – Hilfe für Anleger
01.06.2012600 Mal gelesen
Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen Anlegern des CFB-Fonds Nr. 168 Twins 2 offen? Hilfe für Anleger des Schiffsfonds.

Im Jahr 2008 legte die zur Commerzbank Gruppe gehörenden Commerz Real Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH den geschlossenen Schiffsfonds CFB-Fonds Nr. 168 Twins 2 auf. Von Seiten der Anleger wurden rund 55 Mio. Euro in die beiden Schiffe des Fonds investiert. Dem CFB-Fonds Nr. 168 Twins 2 gehören die beiden Containerschiffe MS Nedlloyd Marita und MS Maersk Nottingham.

 

Unzufriedene Anleger des CFB-Fonds Nr. 168 Twins 2, die sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen möchten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. So kann geprüft werden, ob Anleger sich verlustfrei von ihrer Kapitalanlage trennen können. Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler.

 

Zwanzigjährige Laufzeit

 

Zu den häufig vorkommenden Fehlern eines Anlageberatungsgesprächs gehört, dass die Anleger nicht darüber aufgeklärt wurden, dass es sich bei einem Schiffsfonds wie dem CFB-Fonds Nr. 168 Twins 2 um ein Unternehmen mit den entsprechenden Risiken handelt. Das Risiko, eines totalen Verlusts des investierten Gelds widerspricht beispielsweise dem Konzept einer sicheren Geldanlage oder einer Altersvorsorge. Anleger mussten auch auf die zwanzigjährige Laufzeit ihrer Kapitalanlage hingewiesen werden. Wegen dieser langen Laufzeit und dem ungeregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsanteile können Anleger CFB-Fonds Nr. 168 Twins 2 sich nicht jederzeit von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen. Weiterhin muss geklärt werden, ob die Berater (kick backs) für die Vermittlung von Beteiligungen am CFB-Fonds Nr. 168 Twins 2 erhielten und ob sie die Anleger darüber aufklärten.

 

Hilfe für Anleger

 

Anleger des CFB-Fonds Nr. 168 Twins 2, bei deren Beratung diese oder ähnliche Fehler ereigneten, sollten einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufsuchen. Im Fall einer Falschberatung bestehen gute Chancen für die Anleger, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Im Idealfall wird der Schadensersatzbetrag sogar verzinst. Anleger des CFB-Fonds Nr. 168 Twins 2 sollten sich daher an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um sich beraten zu lassen.

 

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Infoseite CFB-Fonds

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