DWS Immoflex Vermögensmandat – Trouble bei Zielfonds – Hilfe für Anleger

DWS Immoflex Vermögensmandat – Trouble bei Zielfonds – Hilfe für Anleger
10.05.2012484 Mal gelesen
Wie geht es für den Dachfonds DWS Immoflex Vermögensmandat nach der Auflösung des SEB Immoinvest weiter? Und was erwartet den Dachfonds beim Zielfonds CS Euroreal? Der Mai 2012 bringt für einen großen Teil des Fondsvermögens umfassende Veränderungen. Hilfe für Anleger.

Für die Anleger des DWS Immoflex Vermögensmandat bedeutet die Auflösung des Zielfonds SEB Immoinvest am 07.05.2012, dass die Chancen auf eine baldige Wiedereröffnung des Dachfonds nicht größer geworden sind. Doch damit nicht genug. Die nächste Zitterpartie um einen Zielfonds des DWS Immoflex Vermögensmandat hat gerade begonnen: Am 09.05.2012 gab der CS Euroreal bekannt, dass über Wiedereröffnung oder Abwicklung am 21.05.2012 anhand des Ergebnis eines "Testhandelstags" entschieden werde. Diese beiden offenen Immobilienfonds sind für den DWS Immoflex Vermögensmandat besonders bedeutsam, da rund 45 % des Fondsvolumens sich in diesen beiden Zielfonds konzentrieren.

 

Krise der offenen Immobilienfonds wirkt sich auch auf Dachfonds aus

 

Für den DWS Immoflex Vermögensmandat ergeben sich je nach Ausgang des Probehandelstags des CS Euroreal unterschiedliche Konsequenzen. Scheitert das Experiment Wiedereröffnung unter Vorbehalt, wird der CS Euroreal abgewickelt. Dies würde bedeuten, dass neben den Zielfonds SEB Immoinvest, AXA Immoselect und TMW Weltfonds ein weiteres Viertel des Fondsvermögens des DWS Immoflex Vermögensmandat von einer Abwicklung betroffen ist - insgesamt wären dann über 75 % des Fondsvolumens von Auflösungen betroffen. Doch auch eine erfolgreiche Wiedereröffnung des CS Euroreal verursacht tiefgreifende Veränderungen beim DWS Immoflex Vermögensmandat, da die Anteilsrücknahme dann nur noch nach neuen Regeln möglich sein wird. So sollen großvolumige Anteilsrückgaben über 30.000 Euro nur noch einer 12-monatigen Rückgabevoranmeldung möglich sein. Von dieser Neuregelung wären Dachfonds wie der DWS Immoflex Vermögensmandat in besonderer Weise betroffen.

 

Für die Anleger bedeuten die Ereignisse rund um die beiden größten Zielfonds in erster Linie, dass es nicht besonders wahrscheinlich ist, dass der DWS Immoflex Vermögensmandat in nächster Zeit öffnen wird und die Anteilsrücknahme wieder aufgenommen wird. Anleger, die sich mit dieser Situation nicht abfinden möchten, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Dieser kann klären, ob Anleger sich verlustfrei von ihren Anteilen trennen können. Beispielsweise kann überprüft werden, ob die Anlageberatung in Ordnung war, oder ob sie - wie so häufig - fehlerhaft war.

 

Zu den typischen Fehlern gehört, dass Anleger nicht darauf hingewiesen wurden, dass Dachfonds wie der DWS Immoflex Vermögensmandat die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können. Daher ist gerade keine jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Geldes gegeben. Auch wussten nicht alle Anleger, dass offene Immobilienfonds sich seit längerem in einer Krise befinden und dass die Zielfonds daher gefährdet waren (und nach wie vor sind). Häufig erhielten Anlage- oder Bankberater für die Vermittlung von Dachfonds Provisionen (kick backs), über die sie die Anleger aufklären mussten. Dies geschah allerdings nicht immer. Des weiteren muss bei der Anlageberatung ein Prospekt übergeben worden sein, in dem der DWS Immoflex Vermögensmandat ausführlich beschrieben wird.

 

Erfahrung mit Dachfonds und offenen Immobilienfonds

 

Verstießen die Banken oder Anlageberater gegen eine der obigen Pflichten, bestehen gute Chancen, dass Anleger des DWS Immoflex Vermögensmandat Schadensersatz fordern können. So können Anleger ihr gesamtes eingezahltes Geld zurückerhalten, und müssen sich nicht auf eine unbefristete Schließung einlassen. Erste Urteile zu offenen Immobilienfonds bestätigen dies. Anleger des DWS Immoflex Vermögensmandat sollten nun dringend handeln und sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen, der sich speziell mit offenen Immobilienfonds auskennt. Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat ausgewiesene Kenntnisse bei offenen Immobilienfonds und Dachfonds. "Es werden bundesweit zahlreiche Gerichtsverfahren für Anleger geführt, insbesondere vor dem Landgericht Berlin und Landgericht Frankfurt.", teilt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll mit.

 

Weiterlesen unter:

Infoportal DWS Immoflex Vermögensmandat

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 1

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de