DCM Renditefonds 18, 22, 23 - Erste Erfolge beim Landgericht München

DCM Renditefonds 18, 22, 23 - Erste Erfolge beim Landgericht München
27.04.20121112 Mal gelesen
Klagen und Anträge beim Landgericht München I anhängig gegen DCM. Erste erfolgreiche Beschlüsse für die Anleger liegen vor.

Die Immobilienfonds DCM 18, DCM 22 und DCM 23 streben zum Schrecken vieler Anleger ihre Auflösung zum Ende des Monats an. Dabei haben viele Anleger noch drängende Fragen. Beispielsweise wie es zu den erheblichen Kapitalverlusten seit dem Beschluss, das Immobilienvermögen einiger DCM-Fonds gegen Aktien der Prime Office REIT AG auszutauschen, kommen konnte. Doch nach der drohenden Auflösung der DCM 22 und DCM 23 wird es schwierig, Ansprechpartner für diese Fragen zu finden.

Jetzt konnte die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft einen ersten Erfolg für die Anleger der "Immobilienfonds" DCM 18, DCM 22 und DCM 23 verbuchen. Die 3 DCM-Fonds sind am 19.04.2012 vom Landgericht München in einstweiligen Verfügungen verpflichtet worden, fünf Anlegern jeweils Auskunft über ihre Mitanleger zu erteilen. So wird es den Anlegern der Fonds DCM 18, DCM 22 und DCM 23 ermöglicht werden, miteinander Kontakt aufzunehmen, um sich über die Auflösung und die DCM-Fonds auszutauschen zu können. Dies verwehren die Fonds derzeit, obwohl hier die Rechtsprechung des BGH und des OLG München eindeutig für die Anleger spricht.

Aktuell wehren sich die DCM-Fonds gegen die vom Landgericht München erlassenen einstweiligen Verfügungen. So wurde eine der renommiertesten Anwaltskanzleien Deutschlands, die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, beauftragt, um die Auskunftsansprüche der eigenen Anleger abzuwehren. Ironischerweise müssen im Endeffekt die Anleger dafür bezahlen, dass ihre Beteiligungsgesellschaft sich gegen ihre eigenen Anleger und deren durch ein Gericht festgestelltes Auskunftsrecht wehrt. Die DCM Fonds sind nach der Rechtsprechung verpflichtet, die Auskunft zu erteilen. Daran will man sich jedoch nicht halten, sondern setzt sich zur Wehr mit Großkanzleien. Dies zeigt, wie man mit dem Geld der Anleger umgeht: die Ansprüche, die bestehen, werden nicht erfüllt und dann wehrt man sich mit einer Großkanzlei. Zahlen müssen es schlussendlich die Anleger, die die Fonds selbst Auskunft zu erteilen haben und die Anleger Gesellschafter der Fonds sind.

Momentan sieht die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen noch davon ab, die Auskunftsansprüche zwangsweise durchzusetzen, um nicht noch mehr Kosten, die die Anleger des DCM 18, DCM 22 und DCM 23 tragen müssen, zu verursachen. Es wurde versucht, ohne Vollstreckung die ergangenen Beschlüsse durchzusetzen. Die DCM Fonds weigern sich jedoch.

Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt bereits zahlreiche DCM-Anleger und bündelt ihre Interessen, um diese besser gegenüber den DCM-Fonds durchsetzen zu können. Anleger der Fonds DCM 16, DCM 18, DCM 22 und DCM 23 sollten nicht zögern, sich an die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft zu wenden, um sich anderen DCM-Anlegern anzuschließen.

Weitere Informationen dazu finden Anleger hier:

Interessengemeinschaft DCM Renditefonds Prime Office

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Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht 

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