MPC Schiffsfonds MS Santa-R Schiffe - Anleger müssen 10-jährige Verjährungsfrist beachten

MPC Schiffsfonds MS Santa-R Schiffe - Anleger müssen 10-jährige Verjährungsfrist beachten
03.04.2012264 Mal gelesen
Anlegern, die im Jahr 2002 in den MPC Schiffsfonds Santa-R Schiffe investiert haben, läuft die Zeit zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen davon. Dabei bestehen gute Chancen, von ihren Beratern, Banken und Sparkassen Schadenersatz zu erlangen.

Nur 41% der Anlegergelder flossen in die Schiffsinvestition

Dem Prospekt lässt sich nicht ohne großes Nachrechnen entnehmen, welcher Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Teil für nicht investive Zwecke, so genannte Weichkosten verbraucht wird. Erst durch die Addition der auf der Ebene des Dachfonds, als auch auf der Ebene der Einschiffsgesellschaften anfallenden Kosten lässt sich dies ermitteln. Das aus Anlegersicht erschreckende Ergebnis: 59% des von den Anlegern aufzubringenden Kommanditkapital incl. Agio wurde für Weichkosten, also für Zwischenfinanzierungszinsen und diverse Dienstleistungsvergütungen verwendet. Nur 41% flossen in den Bau der Schiffe.

24% der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen

Bankberater müssen immer darauf hinweisen, welche Provisionen die Bank oder Sparkasse, für die Vermittlung des Fondsanteils erhält. Nicht bankgebundene Berater müssen dies ab einem Anteil der Vertriebskosten an dem von den Anlegern aufgebrachten Kapital von über 15% tun. Vorliegend belief sich die für die Beschaffung des Kommanditkapitals, also für den Vertrieb des Fonds gezahlte Provision auf 24% des von den Anlegern investierten Geldes. Hierüber klärt weder der Prospekt explizit auf, noch wurden die uns bekannten Anleger hierüber im Beratungsgespräch informiert.

Anleger des MPC Schiffsfonds MS "Santa R Schiffe", denen diese Informationen von ihrem Berater nicht gegeben wurden, haben gute Chancen, sich von ihrer verlustreichen Schiffsbeteiligung zu trennen und von ihrem Berater Schadenersatz zu erhalten.

Verjährung der Schadenersatzansprüche der 2002 beigetretenen Anleger

Für die Anleger, die sich im Jahr 2001 beteiligt haben, sind Schadenersatzansprüche bereits verjährt. Für jene Anleger, die sich im Jahr 2002 beteiligt haben, drohen Schadenersatzansprüche in diesem Jahr zu verjähren. Es gilt eine 10-jährige absolute Verjährungsfrist, die taggenau ab dem Tag der Beratung/Zeichnung berechnet wird. Hier ist gegebenenfalls Eile geboten. Es bestehen gute Chancen, von ihren Beratern, Banken und Sparkassen Schadenersatz zu erlangen. Hintergrund sind unter anderem die exorbitant hohen Weichkosten und Vertriebsaufwendungen bei dem Schiffs-Dachfonds.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am MPC Schiffsfonds Santa R Schiffe mbH & Co. KG? Rufen Sie uns an, wir helfen gerne!

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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