Dr. Peters DS Fonds Nr. 105 Life Value II – Enttäuschende Ausschüttungen, Fachanwalt kann Anlegern helfen

Aktien Fonds Anlegerschutz
27.03.2012554 Mal gelesen
Hilfe vom Fachanwalt für Anleger, die Geld in dem Lebensversicherungsfonds DS Fonds Nr. 105 Life Value II von Dr. Peters anlegten.

Der Lebensversicherungsfonds DS Fonds Nr. 105 Life Value II von Dr. Peters konnte seine Anleger bislang nicht durch üppige Ausschüttungen überzeugen. Im Gegenteil: die letzte Ausschüttung liegt bereits einige Zeit zurück. Im Jahr 2009 wurden magere 2,5 % an die Anleger ausgezahlt. Bislang erhielten die Anleger des Dr. Peters DS Fonds Nr. 105 Life Value II lediglich 5 % ihres investierten Kapitals in Form von Ausschüttungen zurück. Prognostiziert war, dass die Anleger zum jetzigen Zeitpunkt bereits über 70 % ihres eingesetzten Kapitals zurückerhalten haben sollten.

Probleme mit Lebenserwartungsprognosen

Der DS Fonds Nr. 105 Life Value II wurde im Jahr 2004 vom Dortmunder Emissionshaus Dr. Peters auf dem Markt platziert. Insgesamt beteiligten sich rund 1.100 Anleger an dem Lebensversicherungsfonds und brachten rund 48 Mio. Euro in den Fonds ein. Mit Hilfe dieses Kapitals erwarb der Dr. Peters DS Fonds Nr. 105 Life Value II "gebrauchte" Policen von US-Kapitallebensversicherungen. Der Fonds bezahlt seitdem die Versicherungsbeiträge der Versicherten und kann im Gegenzug bei einem Sterbefall eines Versicherten die Versicherungssumme kassieren.

Allerdings kämpft der Dr. Peters DS Fonds Nr. 105 Life Value II momentan mit Problemen, da sich die Lebenserwartungsprognosen der Versicherten als unzutreffend erwiesen. Die Versicherten leben deutlich länger als prognostiziert. Für den Lebensversicherungsfond bedeutet das, dass länger als geplant Versicherungsbeiträge entrichtet werden müssen. Dies bringt Mehrausgaben mit sich, die die Finanzen des Dr. Peters DS Fonds Nr. 105 Life Value II belasten. Folge ist, dass die Ausschüttungen der Anleger deutlich hinter den Erwartungen zurückbleiben. Sogar das Emissionshaus Dr. Peters räumt im Leistungsbericht 2010 ein, dass die prognostizierten Renditen vermutlich nicht eingehalten werden.

Hilfe für Anleger

Anleger, die sich aufgrund der enttäuschenden Entwicklung des Dr. Peters DS Fonds Nr. 105 Life Value II von ihrer Kapitalanlage trennen möchten, können Möglichkeiten eines verlustfreien Ausstiegs von einem im Kapitalanlagenrecht tätigen Rechtsanwalt ausloten lassen. Ansatzpunkt einer rechtlichen Überprüfung kann beispielsweise die Anlageberatung durch Banken und Anlageberater sein. Diese ließ häufig zu wünschen übrig; zum Beispiel wurde Anlegern nicht erklärt, dass ein Lebensversicherungsfonds wie der Dr. Peters DS Fonds Nr. 105 Life Value II unternehmerischen Charakter hat. Den Anlegern war daher oft nicht klar, dass einem Lebensversicherungsfonds wie jedem Unternehmen das Risiko des Totalverlusts innewohnt. Dieses Risiko widerspricht aber dem Konzept einer sicheren Geldanlage.

Weiterhin mussten Anleger darüber aufgeklärt werden, ob die Anlageberater und Banken Provisionen bei der erfolgreichen Vermittlung von Beteiligungen an dem DS Fonds Nr. 105 Life Value II erhielten. Auch der Prospekt, in dem Lebensversicherungsfonds Dr. Peters DS Fonds Nr. 105 Life Value II beschrieben und dargestellt wird, muss gewissen Mindestanforderungen genügen.

Haben Anlageberater oder Banken diese oder ähnliche Aufklärungs- und Hinweispflichten verletzt, haben sie falsch beraten. Im Fall einer Falschberatung bestehen für Anleger des Dr. Peters DS Fonds Nr. 105 Life Value II gute Chancen, dass sie sich von ihrer Kapitalanlage trennen können und Schadensersatz von Banken oder Anlageberatern fordern können. Anleger, die von der Entwicklung des Dr. Peters DS Fonds Nr. 105 Life Value II enttäuscht sind und/oder das Gefühl haben, dass sie falsch beraten wurden, sollten nicht zögern, ihre Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds durch einen Fachanwalt für Kapitalanlagenrecht überprüfen zu lassen.

Weitere Informationen unter:

Infoportal Dr. Peters Lebensversicherungsfonds

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