DOBA Fonds, DOBA M Plus 2 – Schadensersatz, Fachanwalt kann Anlegern helfen

Aktien Fonds Anlegerschutz
27.03.2012267 Mal gelesen
Hilfe von Fachanwalt für Anleger, die in die DOBA Fonds wie den DOBA M Plus 2 investierten.

Gute Nachrichten für Anleger der DOBA Fonds, die sich von ihrer Kapitalanlage trennen wollen: Sie haben die Chance, sich auch noch nach Jahren von DOBA Fonds lösen zu können. Diese Möglichkeit kann durch ein Überprüfung der Kapitalanlage und/oder ein Widerruf der Darlehensverträge eröffnet werden. Beide Wege ermöglichen Anlegern der DOBA Fonds, ihre Kapitalanlage rückabzuwickeln und ihr investiertes Geld zurückzuerhalten.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung und mangelhafte Anlageberatung?

Ein Ansatzpunkt einer rechtlichen Überprüfung ist die Widerrufsbelehrung. Die in vielen Darlehensverträgen zur Finanzierung der Beteiligungen an DOBA Fonds verwendete Widerrufsbelehrung wird als fehlerhaft eingestuft. Aufgrund eines solchen Fehlers können Anleger der DOBA Fonds auch noch nach Jahren ihre Darlehensverträge widerrufen und sich von Beteiligungen an DOBA Fonds lösen.

Im Rahmen der rechtlichen Beratung von Anlegern des Fonds DOBA M Plus 2 zeigte sich, dass bei der Anlageberatung für DOBA Fonds Fehler passierten. Die DOBA Grundbeteiligungs GmbH brachte den geschlossenen Immobilienfonds im Jahr 2004 auf den Markt. Wurden die Beteiligungen an DOBA M Plus 2 als sicherer Baustein der Altersvorsorge angepriesen, wurden die Anleger nicht ausreichend über die Risiken, die mit einem geschlossenen Immobilienfonds verbunden sind, aufgeklärt.

Eines der Risiken eines geschlossenen Immobilienfonds ist dessen unternehmerischen Charakter. Dieser äußert sich darin, dass die Anleger eines Immobilienfonds von Gewinnen des Fonds in Form von Renditen profitieren können; aber sie tragen auch das Risiko des Totalverlusts, das bei jedem Unternehmen besteht. Ein solches Risiko verträgt sich aber nicht mit dem Konzept einer sicheren Altersvorsorge. Über die fehlende Einlagensicherung und die kaum vorhandene Möglichkeit, die Beteiligungen an dem Immobilienfonds DOBA M Plus 2 veräußern zu können, wurden Anleger ebenfalls selten aufgeklärt.

Hilfe für Anleger

Anleger der DOBA Fonds, wie zum Beispiel DOBA M Plus 2, die in der Anlageberatung ähnliches erlebten oder unzufrieden sind mit ihren Beteiligungen an DOBA Fonds, sollten daher nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Kapitalanlagenrecht zu wenden, um ihre Beteiligung an DOBA Fonds überprüfen zu lassen. Wegen eventuell tagesgenauer Verjährung von möglichen Ansprüchen sollten Anleger der DOBA Fonds nicht unnötig zögern, sich rechtlich beraten zu lassen.

Weitere Informationen unter:

Infoportal DOBA Fonds

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