Montranus Medienfonds: Ausstieg ist möglich

Montranus Medienfonds: Ausstieg ist möglich
06.03.2012297 Mal gelesen
Fachanwälte helfen Anlegern

In den Jahren 2003 - 2005 hat der Fondsemittent HANNOVER LEASING drei Medienfonds mit dem Namen MONTRANUS aufgelegt. 705 Mio. € haben Anleger in die Fonds investiert. Geworben wurden sie für die Beteiligung zumeist über die  Sparkassen.

HL 143 - Montranus Internationale Kinofilmproduktionen

HL 158 - Montranus 2 Internationale Kinofilmproduktionen

HL 166 - Montranus 3 Internationale Kinofilmproduktionen

Geringere Ausschüttungen, steuerliche Situation ungeklärt

In wirtschaftlicher Hinsicht ist der Verlauf der Montranus Medienfonds für die Anleger mehr als unbefriedigend: Die Ausschüttungen an die Anleger liegen weit unter den prospektierten Werten. Die für den Fonds ungünstige Entwicklung des Wechselkurses trägt zur weiteren Verringerung der Einnahmen (in €) bei. Die steuerliche Situation ist ungeklärt. Neben Verlusten aus geringeren Einnahmen drohen erhebliche Nachforderungen der Finanzverwaltung.

In der Leistungsbilanz der Hannover Leasing 2010 heißt es zur Entwicklung der Fonds:

Die drei unternehmerischen Medienfonds der Montranus-Reihe entwickelten sich aufgrund der geringeren Lizenzerlöse sowie der Währungsverluste nicht prognosegemäß. Wie bei  unternehmerischen Medienfonds üblich, hängen die variablen Lizenzerlöse, aus denen die Auszahlungen an die Investoren resultieren, vom Einspiel- und Verwertungserfolg des jeweiligen Films und damit von dessen Akzeptanz beim Publikum ab. Trotz sorgfältiger Filmauswahl und internationaler Vermarktung über unterschiedliche Vertriebskanäle (Kino, Video, DVD, Fernsehen, Neue Medien) können die drei Fonds die gesteckten Ziele nicht erreichen. Auch die gegenüber der Prognose ungünstigen Wechselkurse bei Umtausch der in US-Dollar vereinnahmten Lizenzerlöse tragen zu den Auszahlungseinbußen und damit zur schlechteren Performance der Fonds bei.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen ermöglichen Anlegern den Ausstieg

Drei Oberlandesgerichte haben inzwischen festgestellt, dass die bei den Montranus Medienfonds verwandten Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind. Anleger können sich daher von der Beteiligung im Wege des Widerrufs trennen. Näheres erfahren Sie hier:

Montranus I

Montranus II

Montranus III

Möchten auch Sie sich von Ihrer Montranus Medienfondsbeteiligung trennen und den Ihnen entstandenen Schaden ersetzt bekommen? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

Ihr Ansprechpartner
Tino Ebermann
, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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