CFB Fonds 147 (Saarbrücken) – Schadensersatz für Anleger

CFB Fonds 147 (Saarbrücken) – Schadensersatz für Anleger
04.03.2012596 Mal gelesen
Rechtsanwälte informieren Anleger von CFB Fonds: Geld zurückholen!

Für die Anleger des CFB Fonds 147 ist es keine besonders gute Nachricht: Das Manager Magazin berichtet, dass die Ausschüttungen für das Jahr 2011 aller Voraussicht nach geringer als erwartet ausfallen werden. Fremdwährungskredite und die damit verbunden Probleme führten dazu, dass CFB Fonds 147 weniger Geld für seine Anleger zur Verfügung steht.

 

CFB Fonds 147 wurde im Jahr 2004 von der Commerz Real Fonds Beteiligungsgesellschaft als geschlossener Immobilienfonds auf dem Markt platziert. Anleger investierten rund 17 Mio. Euro in den Fonds. Das Haus der Wirtschaft, ein Bürogebäude in Saarbrücken, gehört dem Fonds.

 

CFB Fonds 147 nahm Kredite im Schweizer Franken auf, um eine Teil seiner Fremdfinanzierung günstig bewältigen zu können. Fremdwährungskredite in Franken sind bei Immobilienfonds recht häufig anzutreffen. Die Frankenkredite sollten es Immobilienfonds wie CFB Fonds 147 ermöglichen, günstig an Geld zu kommen, da das Zinsniveau für Kredite in Schweizer Franken  niedrig war. Der Immobilienfonds CFB Fonds 147 ging zudem auch davon aus, dass das Währungsgefälles zwischen Franken und Euro es ermöglichen würde, die Kredite billiger tilgen zu können. Die Rechnung von CFB Fonds 147 ging jedoch in dem Moment nicht mehr auf, als der Franken im Zuge der Finanzkrise deutlich erstarkte. Wegen des ungünstiger gewordenen Wechselkurses musste CFB Fonds 147 deutlich mehr Geld als ursprünglich kalkuliert für Tilgungen bereitstellen. Wahrscheinlich führte die Problematik rund um die Fremdwährungskredite dazu, dass die Ausschüttungen zumindest reduziert werden. Dies ist zumindest dem Artikel des Manager Magazins zu entnehmen.

 

Anleger des geschlossenen Immobilienfonds CFB Fonds 147, die mit der Situation ihres Fonds unzufrieden sind, sollten darüber nachdenken, ihre Kapitalanlage von einem Anwalt rechtlich überprüfen zu lassen. Sollte sich zeigen, dass die Bank oder Berater Aufklärungspflichten verletzten, bieten sich für Anleger gute Chancen, sich von ihrer Anlage lösen zu können. Die Banken und Anlageberater versäumten seinerzeit häufig, die Anleger darüber aufzuklären, ob bei der Vermittlung des Immobilienfonds CFB Fonds 147 Provisionen an sie flossen. Auch die Prospekte, in denen der Immobilienfonds CFB Fonds 147 beschrieben und dargestellt wird, müssen gewisse Mindestkriterien erfüllen. Im Fall, dass Aufklärungs- und Hinweispflichten verletzt wurden, können die Anleger Schadensersatz, im Idealfall verzinst, von den Banken oder Anlageberatern fordern. Die Anleger des Immobilienfonds CFB Fonds 147 sollten deshalb nicht zögern, sich an einen im Kapitalanlagenrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden, um ihre Kapitalanlage überprüfen zu lassen.

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