Fundus Fonds 34 Grand Hotel Heiligendamm – Insolvenz, Hilfe für Anleger

Fundus Fonds 34 Grand Hotel Heiligendamm – Insolvenz, Hilfe für Anleger
29.02.2012436 Mal gelesen
Insolvenz des Fonds, wie geht es weiter?

Im April 2011 schien der Fundus Fonds 34 Grand Hotel Heiligendamm durch einen Sanierungsplan gerettet zu sein. Für die Anleger dürfte daher die Nachricht, dass das Grandhotel am 28.02.2012 Insolvenz anmelden musste, ein Schock sein. Die im vorigen Jahr beschlossenen Sanierungspläne fruchteten nicht: Die Kreditzinsen können nicht mehr beglichen werden. Der Betrieb des Grandhotels Heiligendamm soll aber aufrecht erhalten werden. Wie geht es für die Anleger von Fundus Fonds 34 Grand Hotel Heiligendamm weiter?

 

Seit dem G-8-Gipfel im Sommer 2007 ist das Grandhotel Heiligendamm in aller Welt ein Begriff. Die Fundus-Gruppe brachte den Fundus Fonds 34 Grand Hotel Heiligendamm im Jahr 1999 auf den Markt. Die Entwicklung des Immobilienfonds ist seit der Eröffnung des Grandhotels Heiligendamm im Jahr 2003 wechselhaft. Lange Zeit liefen die Hotelgeschäfte nicht so gut wie erhofft. Die benötigte Auslastung von rund 60 % wurde mit einer durchschnittlichen Belegungsquote von rund 44 % nicht erreicht und so mehrten sich die Verluste. Dies veranlasste Fundus Fonds 34 Grand Hotel Heiligendamm seit 2007 auf Suche nach weiteren Investoren zu gehen. Dieser Schritt brachte rund 8 Mio. Euro an frischem Kapital in den Fonds, allerdings wurden 32 Mio. Euro benötigt. Im Januar 2009 wechselte das Hotelmanagement, das seitdem von der Fundus-Gruppe selbst übernommen wird.

 

Nun sind die finanzierenden Banken nicht bereit, die laufenden Kredite zu verlängern. Fundus Fonds 34 Grand Hotel Heiligendamm kann die Kreditzinsen nicht mehr bezahlen und musste deswegen Insolvenz beantragen. Nach Angaben von Fundus-Fonds ist das Unternehmen selbst nicht überschuldet. Das Grandhotel soll geöffnet bleiben, damit der Betrieb aufrechterhalten werden kann. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens sollen nun neue Investoren gefunden werden. Allerdings wissen Anleger von Fundus Fonds 34 Grand Hotel Heiligendamm auch, dass der Fonds nicht zum ersten Mal nach frischem Kapital sucht.

 

Anleger von Fundus Fonds 34 Grand Hotel Heiligendamm, die nicht tatenlos zusehen wollen, dass ihr eingesetztes Kapital möglicherweise verloren gehen könnte, sollten erwägen, ihre Kapitalanlage rechtlich überprüfen zu lassen, um mögliche Wege und Handlungsoptionen auszuloten. Anleger, die ihre Beteiligungen nach dem 01.01.2002 erwarben und jetzt rechtliche Schritte einleiten möchten, sollte beachten, dass ihre Ansprüche nach 10 Jahren verjähren. Die Anleger von Fundus Fonds 34 Grand Hotel Heiligendamm sollten daher überprüfen an welchem Datum sie ihre Anteile erwarben. Wegen der drohenden Verjährung sollten Anleger von Fundus Fonds 34 Grand Hotel Heiligendamm, die rechtliche Unterstützung wünschen, umgehend handeln.