Schiffsfonds-Krise: Was geschädigte Anleger jetzt tun können

Aktien Fonds Anlegerschutz
17.02.2012567 Mal gelesen
Nahezu täglich werden Anleger geschlossener Schiffsfonds mit Hiobsbotschaftern ihrer in Schräglage geratenen Schiffsbeteiligungen konfrontiert: Deutlich unter den Erwartungen gebliebene Charterraten, fehlende Kapazitätsauslastung, Insolvenz der Fondsschiffe, aber auch hohen Wechselkursschwankungen unterliegende Fremdwährungskredite sind nur einige der Gründe für den Sog in die Tiefe vieler in den letzten Jahren aufgelegter Schiffsfonds. Viele der sich ausgebliebenen Ausschüttungen, hohen Nachschussforderungen und sogar dem Totalverlust ihrer Einlage gegenüber sehenden Schiffsfondsanleger stellt sich daher die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, den mit der Schiffsfondsanlage erlittenen Schaden zu kompensieren.

Viele Schiffs- und Flottenfonds über Banken vertrieben

In vielen Fällen wurden Schiffs- und Flottenfonds über Banken, meist die Hausbank, vertrieben. Dabei wurden die Schiffsfondsbeteiligungen als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) bestehen deshalb in diesen Fällen gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen. 

Fazit: Gute Chancen, sofern Schiffsfondsbeteiligung über Bank vermittelt

Geschädigte Schiffsfonds-Anleger, die von Bankberatern beraten wurden, haben in aller Regel gute Erfolgsaussichten hinsichtlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Diese richten sich darauf, so gestellt zu werden, als hätte man das Geschäft nie abgeschlossen. Das bedeutet, der Schiffsfonds-Anleger bekommt das von ihm geleistete Geld zurück und dieser gibt im Gegenzug die Beteiligung an die beratende Bank zurück.

Aufgrund dieser guten Erfolgsaussichten für Anleger geschlossener SchiffsFonds, die die Beteiligung über eine Bank gekauft haben bzw. von einer Bank beraten worden sind, regen wir in diesem Falle an, umgehend einen auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren und dort deren in Betracht kommenden Rechtsansprüche umfassen überprüfen zu lassen.