Viele Schiffs- und Flottenfonds über Banken vertrieben
In vielen Fällen wurden Schiffs- und Flottenfonds über Banken, meist die Hausbank, vertrieben. Dabei wurden die Schiffsfondsbeteiligungen als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) bestehen deshalb in diesen Fällen gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Fazit: Gute Chancen, sofern Schiffsfondsbeteiligung über Bank vermittelt
Geschädigte Schiffsfonds-Anleger, die von Bankberatern beraten wurden, haben in aller Regel gute Erfolgsaussichten hinsichtlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Diese richten sich darauf, so gestellt zu werden, als hätte man das Geschäft nie abgeschlossen. Das bedeutet, der Schiffsfonds-Anleger bekommt das von ihm geleistete Geld zurück und dieser gibt im Gegenzug die Beteiligung an die beratende Bank zurück.
Aufgrund dieser guten Erfolgsaussichten für Anleger geschlossener SchiffsFonds, die die Beteiligung über eine Bank gekauft haben bzw. von einer Bank beraten worden sind, regen wir in diesem Falle an, umgehend einen auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren und dort deren in Betracht kommenden Rechtsansprüche umfassen überprüfen zu lassen.