Folgende Mitteilung hat die DWS Investment GmbH bekannt gegeben:
"Die DWS Investment GmbH hat heute ihre Absicht bekannt gegeben das Verwaltungsrecht für db ImmoFlex unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten mit Wirkung zum 16. November 2012 zu kündigen (§ 38 Abs. 1 Satz 1 InvG) und das Sondervermögen aufzulösen. Diese Bekanntgabe bezieht sich nicht auf DWS ImmoFlex Vermögensmandat."
Damit steht ein weiterer Fonds vor seiner Auflsöung und die Anlegergelder des DWS DB Immoflex müssen mit Wartezeiten und möglicherweise mit Verlusten rechnen. Anleger, die von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertreten und beraten werden, berichten, dass sie nie über die Risiken aufgeklärt wurden. Der DWS DB Immoflex wurde vielmehr als sicher angespriesen, ohne über die Risiken aufzuklären. Es erfolgte auch kein Hinweis auf die geflossenen Rückvergütungen oder die Möglichkeit der Schließung oder Abwicklung.
Anleger des DB DWS Immoflex müssen nun handeln, bevor die Ansprüche verjähren. Es gibt gute Möglichkeiten, ohne Schaden aus dem Immoflex rauszukommen. Die Betreuung hunderter Anleger offener Immobilienfonds durch die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zeigt dies.
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